StGB Art. 94 -

Einleitung zur Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 94 StGB vom 2024

Art. 94 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 94 Weisungen

Die Weisungen, welche das Gericht oder die Strafvollzugsbehörde dem Verurteilten für die Probezeit erteilen kann, betreffen insbesondere die Berufsausübung, den Aufenthalt, das Führen eines Motorfahrzeuges, den Schadenersatz sowie die ärztliche und psychologische Betreuung.


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Art. 94 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210446Harte PornografieBeschuldigte; Kinder; Beschuldigten; Bilder; Asservat; Bilddatei; Bilddateien; Sicherstellungsliste; Vorinstanz; Berufung; Windel; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Pornografie; Verfahren; Windeln; Urteil; Anklage; Fotos; Sinne; Weisung; Anschlussberufung; Verteidigung; Darstellung; Tatbestand; Kindern; Tätigkeitsverbot
ZHSB180014Einfache Körperverletzung etc.Beschuldigte; Kläger; Privatkläger; Beschuldigten; Aussage; Privatklägers; Aussagen; Vorinstanz; Recht; Polizei; Berufung; Wohnung; Verteidigung; Drohung; Staat; Urteil; Messer; Bezug; Waffe; Waffen; Verfahren; Gericht; Staatsanwalt; Körperverletzung; Verletzung; Sprengstoff; Sinne; Person; Pistole
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2023.56-Beschuldigte; Therapie; Recht; Beschuldigten; Freiheit; Freiheitsstrafe; Ziffer; Handlung; Handlungen; Urteil; Geschädigte; Behandlung; Berufung; Sach-Nr; Apos; Kinder; Festplatte; Staat; Privatkläger; Kindern; Verfahren; Urteils; Geschädigten; Rückfall; Geldstrafe; Western; Digital
SGIV-2007/25Entscheid Art. 16b Abs. 1 lit. a SVG. Das Missachten des Vortrittsrechts mit darauf folgendem Verkehrsunfall stellt regelmässig eine mitteschwere Widerhandlung dar (Verwaltungsrekurskommission, 4. Juli 2007, IV-2007/25). Rekurrent; Verkehr; Widerhandlung; Vortritt; Recht; Vorinstanz; Gefährdung; Strasse; Verschulden; Strassenverkehr; Gefahr; Recht; Rekurrenten; Strassenverkehrs; Fahrzeug; Unfall; Führer; Verfügung; Führerausweis; Vortritts; Sachen; Verletzung; Rekurs; Missachtung; Personen; Argument; Verkehrsregel; Verfahren; Massnahme; Vortrittsrecht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
121 IV 308Art. 91 Ziff. 1 und 94 Ziff. 5 StGB; Art. 5 Ziff. 1 EMRK; Einweisung in ein Erziehungsheim. Der Vollzug der gerichtlichen Einweisung in ein Erziehungsheim über die Volljährigkeit hinaus ist mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar (E. 3). Erziehung; Urteil; Massnahme; Erziehungsheim; Einweisung; Sinne; Verurteilung; Minderjährige; Freiheit; Graubünden; Volljährigkeit; Vorinstanz; Recht; Menschenrechtskonvention; Entscheid; Freiheitsentzug; Unterbringung; VILLIGER; Sicherung; Besserung; Europäische; Massnahmen; Kantons; Urteil; Jugendanwaltschaft; Nichtigkeitsbeschwerde; Europäischen
117 IV 9Art. 91 Ziff. 1 StGB; Erziehungsmassnahmen. 1. Für die Konkretisierung des Begriffs der Nichtbewährung gemäss Art. 97 Abs. 2 StGB sind die in den Art. 94 Ziff. 2 Abs. 1, Art. 95 Ziff. 5 und Art. 96 Ziff. 3 StGB verwendeten Umschreibungen heranzuziehen. Nichtbewährung im konkreten Fall bejaht, da zwar keiner Weisung zuwidergehandelt (denn diese war eine blosse Aufforderung, nicht rückfällig zu werden), aber das in die Jugendliche gesetzte Vertrauen getäuscht wurde (E. 2). 2. Die Anordnung einer Erziehungsmassnahme gemäss Art. 91 StGB setzt kein Delikt von qualifizierter Schwere voraus (E. 3). Weisung; Recht; Nichtbewährung; Entscheid; Erziehungs; Erziehungsmassnahme; Massnahme; Schwere; Weisungen; Jugendstrafrecht; Jugendliche; Anordnung; Probezeit; Jugendstrafkammer; BOEHLEN; Basel; Kanton; Basel-Stadt; Erziehungsmassnahmen; Vertrauen; Beschwerdeführerinnen; Mahnung; Auffassung; Jugendstrafrechts; Kindesschutz; Entwicklung; Jugendamt; Appellationsgericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer, Trechsel, 2. Aufl., Zürich1997
Schweizer, Trechsel, 2. Aufl., Zürich1997