CCS Art. 670 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 670 CCS dal 2024

Art. 670 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 670 3. Compropriet delle opere divisorie

Quando in confine tra due fondi esistano delle opere divisorie, come muri, siepi o steccati, si presumono compropriet dei due vicini.


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Art. 670 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210211Unterlassung und ForderungNutzungs; Verwaltung; Verwaltungsordnung; Recht; Parteien; Grundstück; Miteigentum; Miteigentümer; Miteigentums; Grundbuch; Miteigentumsanteil; Fläche; Rechtsbegehren; Beklagte; Beklagten; Aussenfläche; Grundstücks; Mietvertrag; Klage; Werbesäule; Werkstatt; Sonderrecht; Grenzzaun; Flächen; Obergeschoss; Gebäude; Unterbaurecht; Werkstattgebäude; Vorplatz
ZHRV190002VollstreckungGesuch; Hecke; Gesuchsgegner; Urteil; Vollstreckung; Gesuchsteller; Strasse; -Strasse; Grundstück; Grenze; Vorinstanz; Entscheid; Recht; Bezirksgericht; Tatsache; Tatsachen; Obergericht; Gesuchsgegnern; Vermessung; Standort; Beschwerdeverfahren; Behauptung; Versetzung; Grundstücke; Parteien; Gesuchstellers
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Arthur Meier-HayozBerner Das Sachenrecht1965