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Das schweizerische Kartellgesetz zielt darauf ab, den Wettbewerb zu fördern und zu schützen, indem es wettbewerbsbeschränkende Praktiken wie Kartelle und Missbrauch von Marktmacht verbietet. Es regelt auch Fusionen und Übernahmen, um sicherzustellen, dass sie den Wettbewerb nicht unangemessen einschränken. Die Wettbewerbskommission (WEKO) überwacht die Einhaltung des Gesetzes und kann bei Verstössen Geldstrafen verhängen, um fairen Wettbewerb und den Schutz der Verbraucherinteressen zu gewährleisten.
Art. 42 (1) Untersuchungsmassnahmen
1 Die Wettbewerbsbehörden können Dritte als Zeugen einvernehmen und die von einer Untersuchung Betroffenen zur Beweisaussage verpflichten. Artikel 64 des Bundesgesetzes vom 4. Dezember 1947 (2) über den Bundeszivilprozess ist sinngemäss anwendbar.
2 Die Wettbewerbsbehörden können Hausdurchsuchungen anordnen und Beweisgegenstände sicherstellen. Für diese Zwangsmassnahmen sind die Artikel 45–50 des Bundesgesetzes vom 22. März 1974 (3) über das Verwaltungsstrafrecht sinngemäss anwendbar. Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen werden auf Grund eines Antrages des Sekretariats von einem Mitglied des Präsidiums angeordnet.
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 20. Juni 2003, in Kraft seit 1. April 2004 (AS 2004 1385; BBl 2002 2022 5506).BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 II 144 (2C_383/2020) | Regeste a Art. 42 Abs. 1 KG ; Art. 6 VwVG ; Unterscheidung zwischen den "von der Untersuchung Betroffenen" und "Dritten" mit Blick auf die Befragung aktueller und ehemaliger Organe eines untersuchungsbetroffenen Unternehmens. Der Begriff der "von der Untersuchung Betroffenen" umschliesst nur die Verfahrensparteien eines Kartellsanktionsverfahrens (E. 4.4). Ob eine Person als Verfahrenspartei zu qualifizieren ist, beantwortet sich nach Art. 6 VwVG (E. 4.5). Personen, die in einem untersuchungsbetroffenen Unternehmen eine Organfunktion bekleiden, verfügen nicht aus eigenem Recht über die Parteistellung; weil sie in diesem Verfahren allerdings eine juristische Person vertreten, der Parteistellung zukommt, sind sie trotzdem als Partei zu behandeln (E. 4.6). Demgegenüber ist ein ehemaliges Organ ein "Dritter" (E. 4.7). | Recht; Organ; Person; Unternehmen; Aussage; Verfahren; Zeuge; Verfahren; Personen; Zeugen; -Grundsatz; Untersuchung; Organe; -tenetur-Grundsatz; Recht; Verfahrens; Urteil; Vorinstanz; Sanktion; Unternehmens; Aussageverweigerungsrecht; Organs; Kartellsanktionsverfahren; Organstellung; Aussagen; Schutz; Betroffenen |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-5119/2019 | Unzulässige Wettbewerbsabreden | Untersuchung; Wettbewerb; Eröffnung; Unternehmen; Verfahren; Quot;; Publikation; Recht; Wettbewerbsbeschränkung; Sanktion; Bundes; Sekretariat; Vorinstanz; Verfahrens; Auslegung; Frist; Recht; Parteien; Zeitpunkt; Wortlaut; Kartellgesetz; Graubünden; Sinne; Abrede; Kommentar; Gehör |
B-7017/2018 | Verfahrensfragen, Publikationen, usw. | Quot;; Zeuge; Vorinstanz; Organ; Urteil; Verfahren; Verfahren; Bundes; Person; Bundesverwaltungsgericht; Untersuchung; Recht; Einvernahme; Zeugen; Verfahrens; Verwaltungsverfahren; Auskunft; Unternehmen; Auskunfts; Zwischenverfügung; Aussage; Organe; Kartell; Personen; Schutzschrift; Wettbewerb; Verfügung |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BE.2013.1 | Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR). | Gesuch; E-Mail; Gesuchsgegnerin; VStrR; Durchsuchung; Papiere; Entsiegelung; Untersuchung; Schriftstück; Sekretariat; Beschwerdekammer; Schriftstücke; Bundesstrafgericht; Selbstanzeige; Anwalt; Hausdurchsuchung; Entsiegelungsgesuch; Rechtsanwalt; Verein; Bundesstrafgerichts; Korrespondenz; Dokument; Wettbewerbskommission; Akten; Beweis; Papieren; Zweck |
BE.2012.4 | Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR). | Gesuch; Bundes; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Daten; VStrR; Durchsuchung; Datenträger; Bundesstrafgericht; Recht; Bundesstrafgerichts; Untersuchung; Beschwerdekammer; Sekretariat; Papiere; Wettbewerb; Preis; Entsiegelung; Entscheid; Anwalt; Wettbewerbskommission; Verfahren; Hinweis; Papieren; Meldung; Anzeige; Verdacht; Hausdurchsuchung |
Autor | Kommentar | Jahr |
Spühler, Schraner, Arnet, Baldi, Kiener, Schaller, Zäch | Kommentar KG | 2018 |
Roger Zäch | Kommentar zum Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen | 2018 |