Art. 413 CC de 2024
Art. 413 G. Devoir de diligence et obligation de conserver le secret
1 Le curateur accomplit ses tâches avec le même devoir de diligence qu’un mandataire au sens du code des obligations (1) .
2 Il est tenu au secret, moins que des intérêts prépondérants ne s’y opposent.
3 Lorsque l’exécution des tâches qui lui sont confiées l’exige, il doit informer des tiers de l’existence d’une curatelle.
(1) RS 220Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
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Art. 413 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ190082 | Kindesschutzmassnahmen / vorsorgliche Massnahmen | Recht; KESB-act; Kinder; Bezirksrat; Winterthur; Massnahme; Entscheid; Kindes; Eltern; Verfahren; Familie; Über; Eheschutz; Verfahren; Parteien; Beistand; Rechtspflege; Gericht; Beschwerdegegner; Akten; Urteil; Bezirksrates; Erziehung; Beistands; Massnahmen; Einvernahme; Sinne; Familien; Beschwerdeverfahren; Begründung |
ZH | RU160077 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege Beschwerde gegen ein Urteil des Einzelgerichtes s.V. des Bezirksgerichtes Dielsdorf vom 21. Oktober 2016 (ED160003) | Recht; Rechtspflege; Rechtsvertreterin; Dielsdorf; Vorinstanz; Beistand; Erben; Erblasser; Ehefrau; Testament; Beschwerdeführer; Gericht; Vertretung; Person; Erblassers; Zahlung; Entscheid; Beschwerdeführern; Mittellosigkeit; Abtretung; Erbteil; Bezirk; Vertretungsbeistand; Vereinbarung; Personen |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2019.223 | Mandatsentschädigung | Beistand; Entschädigung; Olten; Olten-Gösgen; Rechnung; Entscheid; Mandatsentschädigung; Verwaltungsgericht; Bericht; Vorinstanz; Beiständin; Rechnungen; Spesen; Berichte; Beschwerde; Spesenersatz; Recht; Erwägung; Erwachsenenschutzbehörde; Frist; Stellungnahme; Ziffer; Neubeurteilung; Schaden; Anspruch; Richtlinien; Urteil; Kindes |
GL | VG.2013.00093 | Vormundschaftsrecht: Anforderungen an die Prüfung und Genehmigung des Schlussberichts und der Schlussrechnung eines Beistands | Vormunds; Schlussrechnung; Vormundschaftsbehörde; Genehmigung; Apos; Erben; Beistand; Prüfung; Schlussbericht; Beistands; Rechnung; Beiständin; Genehmigungsentscheid; Entscheid; Erwachsenenschutz; Verwaltung; Bestimmungen; Recht; Verbeiständeten; Bericht; Schlussberichts; Beschluss; Interesse; Geiser; Inkrafttreten; Zustellung; Erwägungen; Person |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
136 III 113 (5A_342/2009) | Art. 367 und 426 ZGB; Haftung des Beirates. Wer im Rahmen einer kombinierten Beiratschaft die verbeiratete Person innert weniger Jahre das ganze Vermögen verbrauchen lässt, ohne zu intervenieren, verletzt seine Pflicht zur sorgfältigen Vermögensverwaltung und handelt damit widerrechtlich. Keine Möglichkeit einer Vorteilsanrechnung bei fehlendem Konnex mit dem widerrechtlich entstandenen Schaden (E. 3). | Vermögens; Beirat; Vormundschaft; Vormundschaftsbehörde; Kanton; Grundstück; Kapital; Grundstücke; Zusammenhang; Kantonsgericht; Schaden; Recht; Verwaltung; Urteil; Lebens; Wertschriften; Beiratschaft; Vermögensverwaltung; Geschäft; Kapitalverzehr; Amtspflicht; Ehemann; Verwaltungsbeiratschaft; Wertschriftenvermögen; Person; Pflicht; Konnex |
113 II 232 | Art. 413 und 420 ZGB. 1. Gegen Anweisungen der Vormundschaftsbehörde, die sich auf die Rechnungsführung und -ablage beziehen (Art. 413 Abs. 2 ZGB), kann der davon betroffene Vormund gestützt auf Art. 420 Abs. 2 ZGB Beschwerde an die Aufsichtsbehörde führen (E. 2). 2. Die bundesrechtliche Vorschrift von Art. 420 ZGB lässt Raum für ergänzende Regelungen des kantonalen Verfahrensrechts (E. 3). | Vormundschaftsbehörde; Rechnung; Mündel; Recht; Anordnung; Anweisungen; Rechnungsführung; -ablage; Vormundes; Zusammenhang; Mündelinteresse; Regierungsrat; Pflicht; Interesse; Anordnungen; Kommentar; Mündels; Verfahren; Urteil; Kantons; Thurgau; Aufsichtsbehörde; Vorschrift; Buchführung; Ersatzvornahme; Bezirksrat; Diessenhofen |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
D-5110/2019 | Familienzusammenführung (Asyl) | Beziehung; Vater; Kinder; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Verfügung; Recht; Vater-Kind-Beziehung; Flüchtling; Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Aufbau; Akten; Person; Rechtsvertreter; Verfahren; Kindern; Beistandsperson; Schweiz; Vernehmlassung; Parteien; Ehemann; Eltern; Richter |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Büchler, Häfeli | ZGB | 2018 |
Breitschmid, Jungo, Schweizer | Hand zum Schweizer Privatrecht | 2016 |