Swiss Civil Code (SCC) Art. 413

Zusammenfassung der Rechtsnorm SCC:



Art. 413 SCC from 2024

Art. 413 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 413 G. Duties of care and confidentiality

1 In fulfilling his or her tasks, the deputy shall have the same duty of care as an agent under the provisions of the Code of Obligations (1) .

2 The deputyship is subject to a duty of confidentiality unless this is contrary to overriding interests.

3 Third parties must be notified of the existence of the deputyship provided this is required for the deputy to duly fulfil his or her tasks.

(1) SR 220

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 413 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ190082Kindesschutzmassnahmen / vorsorgliche MassnahmenRecht; KESB-act; Kinder; Bezirksrat; Winterthur; Massnahme; Entscheid; Kindes; Eltern; Verfahren; Familie; Über; Eheschutz; Verfahren; Parteien; Beistand; Rechtspflege; Gericht; Beschwerdegegner; Akten; Urteil; Bezirksrates; Erziehung; Beistands; Massnahmen; Einvernahme; Sinne; Familien; Beschwerdeverfahren; Begründung
ZHRU160077Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege Beschwerde gegen ein Urteil des Einzelgerichtes s.V. des Bezirksgerichtes Dielsdorf vom 21. Oktober 2016 (ED160003)Recht; Rechtspflege; Rechtsvertreterin; Dielsdorf; Vorinstanz; Beistand; Erben; Erblasser; Ehefrau; Testament; Beschwerdeführer; Gericht; Vertretung; Person; Erblassers; Zahlung; Entscheid; Beschwerdeführern; Mittellosigkeit; Abtretung; Erbteil; Bezirk; Vertretungsbeistand; Vereinbarung; Personen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.223MandatsentschädigungBeistand; Entschädigung; Olten; Olten-Gösgen; Rechnung; Entscheid; Mandatsentschädigung; Verwaltungsgericht; Bericht; Vorinstanz; Beiständin; Rechnungen; Spesen; Berichte; Beschwerde; Spesenersatz; Recht; Erwägung; Erwachsenenschutzbehörde; Frist; Stellungnahme; Ziffer; Neubeurteilung; Schaden; Anspruch; Richtlinien; Urteil; Kindes
GLVG.2013.00093Vormundschaftsrecht: Anforderungen an die Prüfung und Genehmigung des Schlussberichts und der Schlussrechnung eines BeistandsVormunds; Schlussrechnung; Vormundschaftsbehörde; Genehmigung; Apos; Erben; Beistand; Prüfung; Schlussbericht; Beistands; Rechnung; Beiständin; Genehmigungsentscheid; Entscheid; Erwachsenenschutz; Verwaltung; Bestimmungen; Recht; Verbeiständeten; Bericht; Schlussberichts; Beschluss; Interesse; Geiser; Inkrafttreten; Zustellung; Erwägungen; Person
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
136 III 113 (5A_342/2009)Art. 367 und 426 ZGB; Haftung des Beirates. Wer im Rahmen einer kombinierten Beiratschaft die verbeiratete Person innert weniger Jahre das ganze Vermögen verbrauchen lässt, ohne zu intervenieren, verletzt seine Pflicht zur sorgfältigen Vermögensverwaltung und handelt damit widerrechtlich. Keine Möglichkeit einer Vorteilsanrechnung bei fehlendem Konnex mit dem widerrechtlich entstandenen Schaden (E. 3). Vermögens; Beirat; Vormundschaft; Vormundschaftsbehörde; Kanton; Grundstück; Kapital; Grundstücke; Zusammenhang; Kantonsgericht; Schaden; Recht; Verwaltung; Urteil; Lebens; Wertschriften; Beiratschaft; Vermögensverwaltung; Geschäft; Kapitalverzehr; Amtspflicht; Ehemann; Verwaltungsbeiratschaft; Wertschriftenvermögen; Person; Pflicht; Konnex
113 II 232Art. 413 und 420 ZGB. 1. Gegen Anweisungen der Vormundschaftsbehörde, die sich auf die Rechnungsführung und -ablage beziehen (Art. 413 Abs. 2 ZGB), kann der davon betroffene Vormund gestützt auf Art. 420 Abs. 2 ZGB Beschwerde an die Aufsichtsbehörde führen (E. 2). 2. Die bundesrechtliche Vorschrift von Art. 420 ZGB lässt Raum für ergänzende Regelungen des kantonalen Verfahrensrechts (E. 3). Vormundschaftsbehörde; Rechnung; Mündel; Recht; Anordnung; Anweisungen; Rechnungsführung; -ablage; Vormundes; Zusammenhang; Mündelinteresse; Regierungsrat; Pflicht; Interesse; Anordnungen; Kommentar; Mündels; Verfahren; Urteil; Kantons; Thurgau; Aufsichtsbehörde; Vorschrift; Buchführung; Ersatzvornahme; Bezirksrat; Diessenhofen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-5110/2019Familienzusammenführung (Asyl)Beziehung; Vater; Kinder; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Verfügung; Recht; Vater-Kind-Beziehung; Flüchtling; Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Aufbau; Akten; Person; Rechtsvertreter; Verfahren; Kindern; Beistandsperson; Schweiz; Vernehmlassung; Parteien; Ehemann; Eltern; Richter

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Büchler, Häfeli ZGB2018
Breitschmid, Jungo, Schweizer Hand zum Schweizer Privatrecht2016