Art. 350 CPS de 2024
Art. 350
1 L’Office fédéral de la police assume les tâches d’un bureau central national au sens des statuts de l’Organisation internationale de police criminelle (INTERPOL).
2 Il lui appartient de procéder des échanges d’informations entre les autorités fédérales et cantonales de poursuite pénale d’une part et les bureaux centraux nationaux d’autres États et le Secrétariat général d’INTERPOL d’autre part.
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Art. 350 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SF180003 | Mehrfache Veruntreuung etc. | Gesuch; Urteil; Verfahren; Gesuchs; Gesuchsteller; Gesamtstrafe; Obergericht; Obergerichts; Kammer; Staatsanwalt; Bezirksgericht; Gericht; Staatsanwaltschaft; Kantons; Freiheitsstrafe; Recht; Bezirksgerichts; Urteile; Delikt; Vollzug; Delikte; Gesuchstellers; Asperation; Berufung; Einsatzstrafe; Veruntreuung; Zumessung; Asperationsprinzip |
ZH | UK080356 | Meinungsaustausch über den Gerichtsstand | Kanton; Rekurs; Gericht; Kammer; Gerichtsstand; Einzelrichterin; Beschwerdekammer; Bundesstrafgericht; Rekursgegner; Behörde; Kantons; Rekurrent; Entscheid; Bezirksgericht; Sinne; Bundesstrafgerichtes; Zuständigkeit; Verfügung; Ehrverletzung; Antrag; Bezirkes; Anklage; Behörden; Antrag; Gesetzbuch; Trechsel/Lieber; Angeklagte; ührt |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
129 IV 113 | Art. 68 Ziff. 2 StGB; retrospektive Realkonkurrenz. Art. 68 Ziff. 2 StGB kommt nur in Betracht, wenn Delikte zu beurteilen sind, die der Täter begangen hat, bevor gegen ihn wegen anderer Straftaten eine Freiheitsstrafe gefällt wurde. Liegt in diesen Fällen dem Richter bereits ein rechtskräftiges Urteil für die zuerst abgeurteilten Taten vor, hat er dazu eine Zusatzstrafe auszusprechen; andernfalls kann er entweder ein rechtskräftiges Urteil abwarten und dann eine Zusatzstrafe verhängen oder ohne abzuwarten gleich ein selbständiges Urteil fällen (E. 1.3). Für die Frage, ob überhaupt und in welchem Umfang (d.h. ganz oder teilweise) das Gericht eine Zusatzstrafe aussprechen muss, ist auf das Datum des Urteils im ersten Verfahren abzustellen. Demgegenüber ist für die Bemessung bzw. die Höhe der Zusatzstrafe das rechtskräftige Urteil im ersten Verfahren massgebend (Klarstellung der Rechtsprechung; E. 1.4). | Urteil; Zusatzstrafe; Verfahren; Delikte; Kantons; Obergericht; Täter; Taten; Urteils; Bezirksgericht; Veruntreuung; Vorinstanz; Zweitrichter; Freiheitsstrafe; Aarau; Berufung; Gesamtstrafe; Bezirksgerichts; Gericht; Obergerichts; Appellation; Zeitpunkt |
128 IV 216 | Art. 350 Ziff. 1 Abs. 2 StGB; Bestimmung des Gerichtsstandes. Hat noch keiner der Tatortkantone eine Untersuchung gemäss Art. 350 Ziff. 1 Abs. 2 StGB angehoben und besteht überdies in keinem dieser Kantone ein Schwergewicht der deliktischen Tätigkeit, ist darauf abzustellen, wo der Beschuldigte das erste Delikt begangen hat. | Kanton; Solothurn; Gerichtsstand; Kantons; Behörden; Tatort; Kantone; Beschuldigte; Urteil; Untersuchung; Schwergewicht; Ladendiebstähle; Handlung; Procureur; énéral; Tatortkantone; Delikt; Schweiz; Waadt; Ortes; Diebstahl; Bundesgericht; Anklagekammer; Staatsanwaltschaft; Generalprokurator; Instruction; Gerichtsstandes |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2015.43 | Sospensione del procedimento (art. 329 cpv. 2 CPP in relazione con l'art. 314 CPP). | Apos;; Apos;art; Tribunal; Tribunale; CP-TPF; Corte; Apos;imputato; Kommentar; Basler; Apos;accusa; Apos;Alta; Basilea; Apos;al; Apos;ambito; Apos;esito; Ministero; Confederazione; Apos;ottica; Apos;interessato; RSPPF; énal; Infine; Apos;atto; Commentaire; Romand; Apos;altra; Apos;applicazione; Berna; Prozessordnung; Recht |