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Obligationenrecht (OR)

Art. 336a OR vom 2024

Art. 336a Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 336a Sanktionen (1)

1 Die Partei, die das Arbeitsverhältnis missbräuchlich kündigt, hat der anderen Partei eine Entschädigung auszurichten.

2 Die Entschädigung wird vom Richter unter Würdigung aller Umstände festgesetzt, darf aber den Betrag nicht übersteigen, der dem Lohn des Arbeitnehmers für sechs Monate entspricht. Schadenersatzansprüche aus einem anderen Rechtstitel sind vorbehalten.

3 Ist die Kündigung nach Artikel 336 Absatz 2 Buchstabe c missbräuchlich, so darf die Entschädigung nicht mehr als den Lohn des Arbeitnehmers für zwei Monate betragen. (2)

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 18. März 1988, in Kraft seit 1. Jan. 1989 (AS 1988 1472; BBl 1984 II 551).
(2) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 17. Dez. 1993, in Kraft seit 1. Mai 1994 (AS 1994 804; BBl 1993 I 805).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 336a Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA220026Arbeitsrechtliche ForderungKündigung; Vorinstanz; Beklagten; Konflikt; Beweis; Klägers; Vorgesetzte; Arbeit; Berufung; Kündigungsgr; Vorgesetzten; Leistung; Mitarbeit; Recht; Mitarbeiter; Leistungen; Mitarbeiterbeurteilung; Beweise; Behauptung; Verfahren; Entscheid; Mitarbeiterbeurteilungen; Vater; Beurteilung
ZHLA210031Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Vorinstanz; Recht; Berufung; Beklagte; Beklagten; Bonus; Rechtsbegehren; Überstunden; Kündigung; Ziffer; Verfahren; Arbeitszeit; Parteien; Zielvereinbarung; Entschädigung; Arbeitsvertrag; Klage; Arbeitsverhältnis; Planbonus; Option; Beweis
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO150046Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Gesuch; Rechtspflege; Obergericht; Urteil; Obergerichts; Gewährung; Entscheid; Wiedererwägung; Obergerichtspräsident; Rechtsverbeiständung; Verfahren; Kündigung; Wiedererwägungsgesuch; Hauptsache; Verhältnisse; Entschädigung; Meilen; Anspruch; Praxis; Einsprache; Kantons; Friedensrichteramt; Schlichtungsverfahren; Begehren; Mitwirkungspflicht; Aussichtslosigkeit; Gesuchs; Unterlagen
ZHVO120057Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Rechtspflege; Arbeit; Schlichtungsverfahren; Gericht; Einkommen; Obergericht; Verfahren; Rechtsbeistand; Bestellung; Klage; Kündigung; Lebens; Kanton; Rechtsvertreter; Obergerichts; Beurteilung; Person; Anspruch; Rechtsbeistandes; Hauptsache; Kantons; Friedensrichteramt; Bedürftigkeit; Sinne; Ehefrau
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-4419/2013Arbeitsleistung im öffentlichen Interesse (Zivildienst)Verfügung; Vorinstanz; Zivildienst; Aufgebot; Dienst; Arbeitgeber; Beschwerde; Bundesverwaltungsgericht; Amtes; Kündigung; Dienstverschiebung; Recht; Entlassung; Beschwerdeführers; Einsatz; Vorstellungsgespräch; Urteil; Bundesverwaltungsgerichts; Zivildiensteinsatz; Gesuch; Vernehmlassung; Nichtig; Härte; Nichtigkeit; Abwesenheit; Arbeitsplatz; Verfahren; Entscheid; Diensttag
B-2674/2009Arbeitsleistung im öffentlichen Interesse (Zivildienst)Zivildienst; Dienst; Dienstverschiebung; Gesuch; Vorinstanz; Arbeitgeber; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Kündigung; Entscheid; Diensttage; Zivildiensteinsatz; Einsatz; Zivildienstpflicht; Arbeitsplatz; Abwesenheit; Person; Beschwerdeführers; Verfügung; Härte; Woche; Quot;; Richter; Vollzugsstelle; Wochen