Swiss Civil Code (SCC) Art. 333

Zusammenfassung der Rechtsnorm SCC:



Art. 333 SCC from 2024

Art. 333 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 333 II. Liability

1 If damage is caused by a member of the household who is a minor, suffers from a mental disability, is subject to a general deputyship, or is mentally ill, the head of the family is liable unless he can show that his supervision of the household was as diligent as would normally be expected in the circumstances prevailing. (1)

2 The head of the family is obliged to ensure that the condition of a household member who suffers from a mental disability or a mental illness does not result in risk or damage to himself or to others. (1)

3 Where necessary, the head of the family must notify the competent authority with a view to having the requisite precautionary measures put in place.

(1) (2)
(2) Amended by No I 2 of the FA of 19 Dec. 2008 (Adult Protection Law, Law of Persons and Law of Children), in force since 1 Jan. 2013 (AS 2011 725; BBl 2006 7001).

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Art. 333 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT180088RechtsöffnungGesuchsgegner; Betreibung; Entscheid; Beschwer; Vorinstanz; Mutter; Gesuchsgegners; Verfügung; Rechtsmittel; Verfahren; Sodann; Beschwerdeverfahren; Parteien; Befehl; Frist; Schuld; Gerichtskosten; Bundesgericht; Inhaberin; Sorge; Rechtsöffnung; Urteil; Zahlungsbefehl; Kostenvorschuss; Höhe; Schaden
VDHC/2023/376’appel; ’appelante; ’intimée; ’est; ’il; ’expert; était; ’elle; épens; L’appel; él édure; L’appelante; êté; ’appartement; ’auteur; ’avait; établi; éléments; étermine; éposé; éalisé; érent
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUS 92 177Art. 333 Abs. 1 ZGB. Krankenkasse erklärt sich nach zweitem Rechtsschriftenwechsel bereit, die angefallenen Kosten im Rahmen ihrer Leistungspflicht zu übernehmen: Der Prozess kann dennoch nicht abgeschrieben werden. Subsidiarität der Kassenleistungen gegenüber Leistungen Dritter: Wieweit hat der Leistungsansprecher den Rechtsweg gegen den Dritten zu beschreiten, bevor die subsidiär haftende Kasse leistungspflichtig wird? In casu wurde Drittpersonenhaftung als Familienhaupt geltend gemacht. Bedeutung des Umstandes, dass ein 15jähriger Knabe mit einem Fahrrad ohne Kennzeichen eine Person anfährt und verletzt. Eltern; Kasse; Schädiger; Verfügung; Krankenkasse; Fahrrad; Recht; Schädigers; Forderung; Unfall; Leistungspflicht; Umstände; Urteil; Familie; Vignette; Amtsgericht; Versicherung; Familienhaupt; Statuten; Zivilprozess; Schaden; Sorgfalt; Oftinger/Stark; Haftpflichtversicherung; Kantonsspital; Leistungen; Verwaltungsgericht; ässig
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 III 556 (5C.41/2007)Haftung des Familienhauptes (Art. 333 ZGB). Voraussetzungen der Haftung (E. 4). Schlittelnde Kinder als Anwendungsfall (E. 5). Kinder; Umstände; Kindern; Alter; Familienhaupt; Schlitten; Haftung; Sorgfalt; Beaufsichtigung; OFTINGER/; STARK; Schlittelpiste; Kantonsgericht; OFTINGER/STARK; Schlittelhang; Familienhauptes; Anforderungen; Beklagten; Gefährt; Urteil; Umständen; Lebens; Überwachung; Betätigung
130 III 537Art. 125 ZGB; gebührender Unterhalt; Aufnahme einer Erwerbstätigkeit; Grundsatz der Einheit des Scheidungsurteils. Haben die Ehegatten während rund zehn Jahren getrennt gelebt, ist für den gebührenden Unterhalt die Lebenshaltung während der Trennungszeit massgebend (E. 2). Voraussetzungen, unter denen ein Ehegatte verpflichtet werden kann, während des Getrenntlebens eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder auszudehnen (E. 3). Besteht Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, darf die güterrechtliche Auseinandersetzung nicht vom Entscheid über den Unterhalt abgetrennt und in ein besonderes Verfahren verwiesen werden (E. 4). Tragweite des Grundsatzes der Einheit des Scheidungsurteils im Verhältnis zwischen Scheidung einerseits und Scheidungsfolgen andererseits (E. 5). Scheidung; Scheidungs; Unterhalt; Urteil; Obergericht; Grundsatz; Ehegatte; Beklagten; Ehegatten; Erwerbstätigkeit; Einheit; Scheidungsurteils; Trennung; Verfahren; Recht; Berufung; Lebenshaltung; Entscheid; Sachverhalt; Haushalt; Alter; Hinweis; Auseinandersetzung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Adrian Staehelin, Schweizer Kommentar zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch1996