114 III 40 | Festsetzung des unpfändbaren Lohnbetrages (Art. 325 Abs. 1 OR). Das Betreibungsamt hat auf Ersuchen eines Beteiligten den unpfändbaren Lohnbetrag auch dann festzusetzen, wenn der Arbeitnehmer nach der Abtretung eines Teils der Lohnforderung in Konkurs gefallen ist und in der darauffolgenden Betreibung des Gläubigers Rechtsvorschlag erhoben hat (E. 2). Der Gemeinschuldner kann sich dabei nicht auf die Einrede des mangelnden neuen Vermögens im Sinne von Art. 265 Abs. 2 und 3 SchKG berufen (E. 2).
| Betreibung; Betreibungsamt; Konkurs; Recht; Arbeitnehmer; Rekurrent; Gläubiger; Lohnforderung; Rechtsvorschlag; Vermögens; SchKG; Betrag; Rekurrenten; Festsetzung; Richter; Urteil; Schuldbetreibungs; Konkurskammer; Rekurs; Ersuchen; Lohnbetrag; Abtretung; Gläubigers; Gemeinschuldner; Einrede; Sinne |
112 II 241 | Zessionsverbot zulasten des Arbeitnehmers. 1. Art. 164 OR. Das Versprechen eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger, ihm u.a. künftigen Lohn abzutreten und kein Zessionsverbot einzugehen, braucht sich ein Arbeitgeber, der mit dem Schuldner als Arbeitnehmer ein solches Verbot verabredet, nicht entgegenhalten zu lassen, wenn er vom Versprechen nichts gewusst hat und ihm auch nachträglich nicht zustimmt (E. 2a). 2. Art. 325 OR und Art. 27 Abs. 2 ZGB. Durch das Zessionsverbot wird der Schutz des Arbeitnehmers nicht vermindert. Umstände, welche nicht die Abrede des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber, sondern sein vorausgehendes Versprechen zugunsten des Gläubigers als übermässige Bindung erscheinen lassen (E. 2b). | Zession; Zessionsverbot; Arbeitnehmer; Arbeitgeber; Abtretung; Arbeitnehmers; Zahlung; Forderung; Recht; Urteil; Firma; Versprechen; Schuldner; Zahlungsvereinbarung; Lohnforderung; Gläubiger; Forderungen; Arbeitsvertrag; Handelsgericht; Inkasso; Verbot; Schutz; Lohnforderungen; Beklagten; Abtretungsversprechen; Berufung |