Strafgesetzbuch (StGB) Art. 317

Zusammenfassung der Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 317 StGB vom 2025

Art. 317 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 317 Urkundenfälschung im Amt (1)

1.Beamte oder Personen öffentlichen Glaubens, die vorsätzlich eine Urkunde fälschen oder verfälschen oder die echte Unterschrift oder das echte Handzeichen eines andern zur Herstellung einer unechten Urkunde benützen,Beamte oder Personen öffentlichen Glaubens, die vorsätzlich eine rechtlich erhebliche Tatsache unrichtig beurkunden, namentlich eine falsche Unterschrift oder ein falsches Handzeichen oder eine unrichtige Abschrift beglaubigen,werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2.Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Geldstrafe. (2)

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. Juni 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1995 (AS 1994 2290; BBl 1991 II 969).
(2) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 17. Dez. 2021 über die Harmonisierung der Strafrahmen, in Kraft seit 1. Juli 2023 (AS 2023 259; BBl 2018 2827).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 317 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE210361NichtanhandnahmeStaatsanwaltschaft; Verfahren; Anzeige; Hausdurchsuchung; Kantons; Nichtanhandnahme; Beschwerdeverfahren; Untersuchung; Befehl; Hausdurchsuchungsbefehl; Begründung; Entscheid; Nichtanhandnahmeverfügung; Garten; Bundesgericht; Beschluss; Flüssigkeit; Urkunde; Prozesskaution; Rechtsmittel; Empfang; Obergericht; Kammer; Flury; Präsident; Ersatzoberrichter; Gerichtsschreiber
ZHUH210444NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Antrag; Garten; Urkunde; Verfahren; Anzeige; Eigentümer; Person; Nichtanhandnahme; Untersuchung; Beschwerdeverfahren; Antrags; Gartens; Urkunden; Zürich-Limmat; Nichtanhandnahmeverfügung; Amtsanmassung; Gartensitzplatz; Liegenschaft; Funktion; Urkundenfälschung; Sodann; Absicht; Polizei; Recht; Bundesgericht; Prozesskaution; ätten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2021.16 (AG.2021.252)GetrenntlebenBerufung; Entscheid; Appellationsgericht; Zivilgericht; Anzeige; Eingabe; Rechtsmittel; Zivilgerichts; Behörde; Berufungskläger; Verfahren; Kantons; Antrag; Appellationsgerichts; Akten; Zivilsachen; Getrenntleben; Anträge; Aufhebung; Schweiz; Kommentar; Basel; Leiterin; Sachbearbeiter; Landshut/Bosshard
BSBES.2015.41 (AG.2015.501)Nichtanhandnahmeverfügung (BGer 6B_834/2015 vom 11. September 2015)Staatsanwaltschaft; Ermittlung; Beschwerdegegner; Nichtanhandnahme; Anzeige; Basel; Entscheid; Verfahren; Unterlagen; Urkunde; Urkundenfälschung; Ermittlungsverfahren; Akten; Schweiz; Appellationsgericht; Schweizerischen; Verfahren; Interesse; Nichtanhandnahmeverfügung; Tatsache; Tatbestand; Falschbeurkundung; Anzeige; Auflage; Kommentar; Ermittlungsakte; Recht; Basel-Stadt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 27 (6B_1293/2015)Art. 285a ff. und Art. 298a ff. StPO; verdeckte polizeiliche Beteiligung an der Kommunikation in Chatforen im Internet zwecks Aufklärung von Straftaten, insbesondere von sexuellen Handlungen mit Kindern. Erfordernis der richterlichen Genehmigung? Hinweis auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung, namentlich BGE 134 IV 266, unter der Herrschaft des früher geltenden Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung (E. 2.1). Gesetzliche Grundlagen und Begriffsmerkmale der verdeckten Ermittlung und der verdeckten Fahndung in der heute geltenden StPO (E. 2.2-2.5). Die verdeckte polizeiliche Beteiligung an der Kommunikation in Chatforen im Internet erfüllt die Merkmale der verdeckten Ermittlung im Sinne von Art. 285a StPO grundsätzlich nicht. Sie ist eine verdeckte Fahndung nach Art. 298a StPO (E. 4.1-4.4). Daher bedarf es keiner Genehmigung durch das Zwangsmassnahmengericht und sind die durch die verdeckten Abklärungen gewonnenen Erkenntnisse grundsätzlich verwertbar (E. 4.5). Ermittlung; Sinne; Beschwerdegegner; Fahndung; Kontakt; Sabrina; Urkunden; E-Mail; Polizei; Legende; Vorinstanz; Vertrauen; E-Mail-Adresse; Vertrauens; Chatroom; Vertrauensverhältnis; Fahnder; Ermittler; Bestimmungen; SCHMID; Praxis; Internet; HANSJAKOB; Identität; Verdeckte; Praxiskommentar; Urteil; Mobiltelefonnummer
131 IV 125Art. 317 Ziff. 1 StGB; Falschbeurkundung im Amt. Die durch den zur Rechnungskontrolle zuständigen Sachbearbeiter eines Amtes auf Rechnungen angebrachten Prüfvermerke beziehen sich auf die inhaltliche Prüfung der Fakturen. Die in den Vermerken liegende wahrheitswidrige Erklärung des Beamten, die Rechnung sei inhaltlich geprüft und für richtig befunden worden, erfüllt den Tatbestand der Falschbeurkundung im Amt (E. 4.5). Rechnung; Urkunde; Rechnungen; Beschwerdegegner; Urkunden; Urkundenfälschung; Vorinstanz; Falschbeurkundung; Bundes; Person; Recht; Prüfung; Tatbestand; Sachverhalt; Anklage; Kontierungsstempel; Technik; Unterschrift; Glaubwürdigkeit; Urteil; Schweizerische; Personen; Rechtsprechung; Beweis; Aussteller; Visum; Gesichtspunkt; STRATENWERTH

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2024.16FINMA; Verfügung; Sachverhalt; Recht; Urteil; Zustimmung; Bundesverwaltungsgericht; Zustimmungserfordernis; Gericht; Kunden; Dispositiv; US-Kunden; Bundesgericht; Berufsverbot; Sachverhalts; Entscheid; Verfahren; Dispositiv-Ziff; Anzeige; Nichtanhandnahme; Urkunde; Bundesanwaltschaft; BVGer; Bundesgerichts; Punkt; US-Kundengeschäft
BB.2024.1Recht; Verfügung; FINMA; Sachverhalt; Bundesgericht; Anzeige; Urteil; Verfahren; Verfahren; Beschwerde; Nichtanhandnahme; Gericht; Sachverhalts; Bundesanwaltschaft; Verfahrens; Kläger; Entscheid; Nichtanhandnahmeverfügung; Verletzung; Apos;; Privatkläger; Beschwerdekammer; Enforcementverfahren; Compliance; Bundesgerichts; Entscheide; Person

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer, Trechsel, PiethPraxis, 3.Auflage, Zürich2018
Schweizer, Trechsel, PiethPraxis, 3.Auflage, Zürich2018