Strafgesetzbuch (StGB) Art. 234

Zusammenfassung der Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 234 StGB vom 2025

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Art. 234 Verunreinigung von Trinkwasser

1 Wer vorsätzlich das Trinkwasser für Menschen oder Haustiere mit gesundheitsschädlichen Stoffen verunreinigt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen bestraft. (1)

2 Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

(1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 17. Dez. 2021 über die Harmonisierung der Strafrahmen, in Kraft seit 1. Juli 2023 (AS 2023 259; BBl 2018 2827).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
102 IV 186Art. 234 Abs. 2 StGB. Die in Art. 37 der Verordnung zum Schutze der Gewässer gegen Verunreinigung durch wassergefährdende Flüssigkeiten vom 19. Juni 1972 sowie Anhang 11 der Verfügung des Eidg. Departementes des Innern über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung durch flüssige Brenn- und Treibstoffe vom 27. Dezember 1967 genannten Pflichten eines Öltankrevisors zum Reinigen und zur eingehenden Kontrolle der Anlage auf einwandfreien und funktionstüchtigen Zustand beschränken sich nicht auf die Druckprobe. Sichtbare Teile der Anlage und Leitungen sind auch visuell auf allfällige schadhafte Stellen zu kontrollieren. Leitung; Leitungen; Wohnhaus; Druck; Anlage; Pflicht; Kontrolle; Druckprobe; Brenn; Pflichten; Gewässer; Werkstatt; Zustand; Brenner; Revision; Prüfung; Korrosion; Pflichtenheft; Urteil; Verunreinigung; Schutz; Vorinstanz; Tankrevisor; Reinigen; üchtigen
98 IV 204Art. 234 StGB, Verunreinigung von Trinkwasser. Begriff des Trinkwassers.
Trinkwasser; Grundwasser; Wasser; Zusammenhang; Urteil; Trinkwassers; Erwägungen; Haustier; Stoffe; Urteilskopf; Auszug; Kassationshofes; Schindler; Staatsanwaltschaft; Kantons; Luzern; Regeste; Verunreinigung; Erwägungen:; Haustiere; Stoffen; Obergericht; Trinkwasserfassung; Einnehmen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2015.123Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Serbien. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG).Recht; Rechtshilfe; Staat; Sachverhalt; Entscheid; Ersuchen; Beschwerdekammer; Verfahren; Sachverhalts; Behörde; Sachen; Barkeit; Rechtshilfeersuchen; Konto; Gericht; Recht; Staates; Bundesstrafgericht; Staatsanwaltschaft; Serbien; Geschäftsbesorgung; Schweiz; Beziehungen; Beschwerdeantwort; Frist; StBOG; Handlung; Apos;; Sachverhaltsdarstellung
RR.2015.124Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Serbien. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG).Recht; Rechtshilfe; Staat; Sachverhalt; Entscheid; Ersuchen; Beschwerdekammer; Sachverhalts; Verfahren; Konto; Behörde; Sachen; Recht; Barkeit; Rechtshilfeersuchen; Gericht; Staates; Bundesstrafgericht; Staatsanwaltschaft; Serbien; Beschlagnahme; Geschäftsbesorgung; Schweiz; Beziehungen; Kontos; Beschwerdeantwort; Frist; StBOG; Handlung