Art. 173 CCS dal 2024
Art. 173 2. Durante la convivenza
1 Ad istanza di un coniuge, il giudice stabilisce i contributi pecuniari per il mantenimento della famiglia.
2 Parimenti, ad istanza di uno dei coniugi, stabilisce la somma destinata a quello che provvede al governo della casa o alla cura della prole o assiste l’altro nella sua professione od impresa.
3 Le prestazioni possono essere pretese per il futuro e per l’anno precedente l’istanza.
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Art. 173 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LY220050 | Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen) | Beklagten; Unterhalt; Unterhalts; Vorinstanz; Berufung; Einkommen; Unterhaltsbeiträge; Recht; Partei; Parteien; Überschuss; Phase; Richt; Verfahren; Sparquote; Entscheid; Prozesskosten; Höhe; Gesuch; Bedarfs; Zweitberufung; Taggeld; Familie; Erstberufung; Ausführungen; ähig |
ZH | LE230018 | Eheschutz | Gesuch; Gesuchsgegner; Recht; Berufung; Verfahren; Vorinstanz; Kinder; Gericht; Parteien; Deutschland; Ziffer; Entscheid; Aufenthalt; Obhut; Kinderunterhalt; Unterhalt; Unterhalts; Wohnsitz; Urteil; HKsÜ; Ehegatten; Tochter; Zuständigkeit; Gesuchgegner; Antrag; Berufungsverfahren; Ehegattenunterhalt |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | ZKBER.2022.7 | - | Berufung; Unterhalt; Unterhalts; Apos; Ehefrau; Ehemann; Berufungsklägerin; Betrag; Unterhaltsbeiträge; Berufungsbeklagte; Vorinstanz; Recht; Geschäft; Nebenkosten; Ehegatte; Begehren; Ehegatten; Geschäftswagen; Unterhaltsbeitrag; Berufungsbeklagten; Zahlungen; Entscheid; Massnahmen; Ehemannes |
SO | ZKBER.2020.84 | - | Berufung; Berufungskläger; Parteien; Recht; Ehefrau; Berufungsbeklagte; Ehemann; Aufenthalt; Schweiz; Apos; Aufenthalts; Urteil; Berufungsbeklagten; Vorderrichter; Eheschliessung; Vertrag; Vorinstanz; Scheinehe; Heirat; Lebensgemeinschaft; Behauptung; Aussage; Kinder; Akten; Berufungsklägers; Arbeit |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 III 502 (5A_553/2018) | Art. 276, 276a und 285 ZGB; Kindesunterhalt; Berechnung des Existenzminimums des mit einem Partner in gemeinsamem Haushalt lebenden Unterhaltsschuldners. Das Existenzminimum umfasst die Hälfte des Ehepaaransatzes und die üblichen betreibungsrechtlichen Zuschläge, soweit sie für den Unterhaltsschuldner allein massgeblich sind, namentlich seinen Wohnkostenanteil, seine unumgänglichen Berufsauslagen sowie seine Krankenkassenprämie (E. 6.2-6.8; Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechung für das neue Kindesunterhaltsrecht). | Unterhalt; Kindes; Ehefrau; Kinder; Kindesunterhalt; Existenzminimum; Unterhaltsschuldner; Haushalt; Grundbetrag; Unterhaltsanspruch; Schuldner; Recht; Beschwerdeführers; Existenzminimums; Kinderzulage; Unterhaltsbeiträge; Grundsatz; Botschaft; Urteil; Berechnung; Partner; Unterhaltsschuldners; Konkurrenz; Eltern; Kindesunterhaltes; Ehepaar; Vater; ücksichtigt |
129 III 60 | Art. 137 und Art. 172 ff. ZGB; Massnahmen zur Regelung des Getrenntlebens. Für die Zeit vor Rechtshängigkeit der Scheidung trifft das Eheschutzgericht sämtliche Massnahmen zur Regelung des Getrenntlebens, für die Zeit danach ist hierfür das Scheidungsgericht zuständig. Zuständigkeitsabgrenzung, wenn während des Eheschutzverfahrens die Scheidung rechtshängig gemacht wird (E. 1-4.2). | Scheidung; Eheschutz; Recht; Massnahmen; Rechtshängigkeit; Eheschutzverfahren; Eheschutzgericht; Anordnung; Regelung; Scheidungsgericht; Scheidungsverfahrens; Luzern; Zuständigkeit; Eintritt; Getrenntleben; Amtsgericht; Kommentar; Unterhalts; Urteil; Parteien; Besuch; Luzern-Stadt; Obergericht; Begehren; Bundesgericht; Verfahren; önnen |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Breitschmid, Jungo, Bräm, Schweizer, Rumo-Jungo | Hand zum Schweizer Privatrecht | 2016 |
Breitschmid, Jungo, Bräm, Schweizer, Rumo-Jungo | Hand zum Schweizer Privatrecht | 2012 |