SCC Art. 173 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 173 SCC from 2024

Art. 173 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 173 2. While living together a. Financial contributions

1 At the request of one spouse, the court determines the amounts to be paid for the maintenance of the family.

2 Likewise, at the request of one spouse, it determines the allowance payable to the spouse who looks after the household, cares for the children or supports the other’s career or business.

3 Payments may be claimed for the future and for one year preceding the request.


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Art. 173 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY220050Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)Beklagten; Unterhalt; Unterhalts; Vorinstanz; Berufung; Einkommen; Unterhaltsbeiträge; Recht; Partei; Parteien; Überschuss; Phase; Richt; Verfahren; Sparquote; Entscheid; Prozesskosten; Höhe; Gesuch; Bedarfs; Zweitberufung; Taggeld; Familie; Erstberufung; Ausführungen; ähig
ZHLE230018EheschutzGesuch; Gesuchsgegner; Recht; Berufung; Verfahren; Vorinstanz; Kinder; Gericht; Parteien; Deutschland; Ziffer; Entscheid; Aufenthalt; Obhut; Kinderunterhalt; Unterhalt; Unterhalts; Wohnsitz; Urteil; HKsÜ; Ehegatten; Tochter; Zuständigkeit; Gesuchgegner; Antrag; Berufungsverfahren; Ehegattenunterhalt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2022.7-Berufung; Unterhalt; Unterhalts; Apos; Ehefrau; Ehemann; Berufungsklägerin; Betrag; Unterhaltsbeiträge; Berufungsbeklagte; Vorinstanz; Recht; Geschäft; Nebenkosten; Ehegatte; Begehren; Ehegatten; Geschäftswagen; Unterhaltsbeitrag; Berufungsbeklagten; Zahlungen; Entscheid; Massnahmen; Ehemannes
SOZKBER.2020.84-Berufung; Berufungskläger; Parteien; Recht; Ehefrau; Berufungsbeklagte; Ehemann; Aufenthalt; Schweiz; Apos; Aufenthalts; Urteil; Berufungsbeklagten; Vorderrichter; Eheschliessung; Vertrag; Vorinstanz; Scheinehe; Heirat; Lebensgemeinschaft; Behauptung; Aussage; Kinder; Akten; Berufungsklägers; Arbeit
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 502 (5A_553/2018)Art. 276, 276a und 285 ZGB; Kindesunterhalt; Berechnung des Existenzminimums des mit einem Partner in gemeinsamem Haushalt lebenden Unterhaltsschuldners. Das Existenzminimum umfasst die Hälfte des Ehepaaransatzes und die üblichen betreibungsrechtlichen Zuschläge, soweit sie für den Unterhaltsschuldner allein massgeblich sind, namentlich seinen Wohnkostenanteil, seine unumgänglichen Berufsauslagen sowie seine Krankenkassenprämie (E. 6.2-6.8; Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechung für das neue Kindesunterhaltsrecht). Unterhalt; Kindes; Ehefrau; Kinder; Kindesunterhalt; Existenzminimum; Unterhaltsschuldner; Haushalt; Grundbetrag; Unterhaltsanspruch; Schuldner; Recht; Beschwerdeführers; Existenzminimums; Kinderzulage; Unterhaltsbeiträge; Grundsatz; Botschaft; Urteil; Berechnung; Partner; Unterhaltsschuldners; Konkurrenz; Eltern; Kindesunterhaltes; Ehepaar; Vater; ücksichtigt
129 III 60Art. 137 und Art. 172 ff. ZGB; Massnahmen zur Regelung des Getrenntlebens. Für die Zeit vor Rechtshängigkeit der Scheidung trifft das Eheschutzgericht sämtliche Massnahmen zur Regelung des Getrenntlebens, für die Zeit danach ist hierfür das Scheidungsgericht zuständig. Zuständigkeitsabgrenzung, wenn während des Eheschutzverfahrens die Scheidung rechtshängig gemacht wird (E. 1-4.2). Scheidung; Eheschutz; Recht; Massnahmen; Rechtshängigkeit; Eheschutzverfahren; Eheschutzgericht; Anordnung; Regelung; Scheidungsgericht; Scheidungsverfahrens; Luzern; Zuständigkeit; Eintritt; Getrenntleben; Amtsgericht; Kommentar; Unterhalts; Urteil; Parteien; Besuch; Luzern-Stadt; Obergericht; Begehren; Bundesgericht; Verfahren; önnen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Breitschmid, Jungo, Bräm, Schweizer, Rumo-Jungo Hand zum Schweizer Privatrecht2016
Breitschmid, Jungo, Bräm, Schweizer, Rumo-Jungo Hand zum Schweizer Privatrecht2012