Art. 173 CC de 2024
Art. 173 a. Contributions pécuniaires
1 À la requête d’un époux, le juge fixe les contributions pécuniaires dues pour l’entretien de la famille.
2 De même, la requête d’un des époux, le juge fixe le montant dû celui d’entre eux qui voue ses soins au ménage ou aux enfants ou qui aide son conjoint dans sa profession ou son entreprise.
3 Ces prestations peuvent être réclamées pour l’avenir et pour l’année qui précède l’introduction de la requête.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Art. 173 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LY220050 | Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen) | Beklagten; Unterhalt; Unterhalts; Vorinstanz; Berufung; Einkommen; Unterhaltsbeiträge; Recht; Partei; Parteien; Überschuss; Phase; Richt; Verfahren; Sparquote; Entscheid; Prozesskosten; Höhe; Gesuch; Bedarfs; Zweitberufung; Taggeld; Familie; Erstberufung; Ausführungen; ähig |
ZH | LE230018 | Eheschutz | Gesuch; Gesuchsgegner; Recht; Berufung; Verfahren; Vorinstanz; Kinder; Gericht; Parteien; Deutschland; Ziffer; Entscheid; Aufenthalt; Obhut; Kinderunterhalt; Unterhalt; Unterhalts; Wohnsitz; Urteil; HKsÜ; Ehegatten; Tochter; Zuständigkeit; Gesuchgegner; Antrag; Berufungsverfahren; Ehegattenunterhalt |
Dieser Artikel erzielt 175 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | ZKBER.2022.7 | - | Berufung; Unterhalt; Unterhalts; Apos; Ehefrau; Ehemann; Berufungsklägerin; Betrag; Unterhaltsbeiträge; Berufungsbeklagte; Vorinstanz; Recht; Geschäft; Nebenkosten; Ehegatte; Begehren; Ehegatten; Geschäftswagen; Unterhaltsbeitrag; Berufungsbeklagten; Zahlungen; Entscheid; Massnahmen; Ehemannes |
SO | ZKBER.2020.84 | - | Berufung; Berufungskläger; Parteien; Recht; Ehefrau; Berufungsbeklagte; Ehemann; Aufenthalt; Schweiz; Apos; Aufenthalts; Urteil; Berufungsbeklagten; Vorderrichter; Eheschliessung; Vertrag; Vorinstanz; Scheinehe; Heirat; Lebensgemeinschaft; Behauptung; Aussage; Kinder; Akten; Berufungsklägers; Arbeit |
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 III 502 (5A_553/2018) | Art. 276, 276a und 285 ZGB; Kindesunterhalt; Berechnung des Existenzminimums des mit einem Partner in gemeinsamem Haushalt lebenden Unterhaltsschuldners. Das Existenzminimum umfasst die Hälfte des Ehepaaransatzes und die üblichen betreibungsrechtlichen Zuschläge, soweit sie für den Unterhaltsschuldner allein massgeblich sind, namentlich seinen Wohnkostenanteil, seine unumgänglichen Berufsauslagen sowie seine Krankenkassenprämie (E. 6.2-6.8; Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechung für das neue Kindesunterhaltsrecht). | Unterhalt; Kindes; Ehefrau; Kinder; Kindesunterhalt; Existenzminimum; Unterhaltsschuldner; Haushalt; Grundbetrag; Unterhaltsanspruch; Schuldner; Recht; Beschwerdeführers; Existenzminimums; Kinderzulage; Unterhaltsbeiträge; Grundsatz; Botschaft; Urteil; Berechnung; Partner; Unterhaltsschuldners; Konkurrenz; Eltern; Kindesunterhaltes; Ehepaar; Vater; ücksichtigt |
129 III 60 | Art. 137 und Art. 172 ff. ZGB; Massnahmen zur Regelung des Getrenntlebens. Für die Zeit vor Rechtshängigkeit der Scheidung trifft das Eheschutzgericht sämtliche Massnahmen zur Regelung des Getrenntlebens, für die Zeit danach ist hierfür das Scheidungsgericht zuständig. Zuständigkeitsabgrenzung, wenn während des Eheschutzverfahrens die Scheidung rechtshängig gemacht wird (E. 1-4.2). | Scheidung; Eheschutz; Recht; Massnahmen; Rechtshängigkeit; Eheschutzverfahren; Eheschutzgericht; Anordnung; Regelung; Scheidungsgericht; Scheidungsverfahrens; Luzern; Zuständigkeit; Eintritt; Getrenntleben; Amtsgericht; Kommentar; Unterhalts; Urteil; Parteien; Besuch; Luzern-Stadt; Obergericht; Begehren; Bundesgericht; Verfahren; önnen |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Breitschmid, Jungo, Bräm, Schweizer, Rumo-Jungo | Hand zum Schweizer Privatrecht | 2016 |
Breitschmid, Jungo, Bräm, Schweizer, Rumo-Jungo | Hand zum Schweizer Privatrecht | 2012 |