Ordnungsbussengesetz (OBG)

Einleitung OBG

Das schweizerische Ordnungsbussengesetz regelt die Verhängung von Ordnungsbussen für leichte Verstösse gegen bestimmte Vorschriften. Es dient dazu, Verstösse effizient und rasch zu ahnden, ohne dass ein aufwändiges Strafverfahren erforderlich ist. Das Gesetz legt fest, welche Verstösse mit einer Ordnungsbusse geahndet werden können und in welcher Höhe diese ausfallen können. Es ermöglicht den Behörden, Verstösse gegen bestimmte Regeln des öffentlichen Lebens oder des Verkehrs schnell und unkompliziert zu ahnden. Das Ordnungsbussengesetz trägt somit zur effektiven Durchsetzung von Regeln und Vorschriften bei und unterstützt die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit in der Schweiz.

Die Artikel OBG

Art. 1 Grundsätze
Art. 2 Zuständige Organe
Art. 3 Voraussetzungen
Art. 4 Ausnahmen
Art. 5 Konkurrenz
Art. 6 Verfahren im Allgemeinen
Art. 7 Haftung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
Art. 8 Sicherstellung und Einziehung
Art. 9 Formulare
Art. 10 Beschuldigte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz
Art. 11 Rechtskraft
Art. 12 Kosten
Art. 13 Ablehnung des Ordnungsbussenverfahrens
Art. 14 Ordnungsbusse im ordentlichen Strafverfahren
Art. 15 Ausführung des Gesetzes
Art. 16 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
Art. 17 Koordinationsbestimmung
Art. 18 Referendum und Inkrafttreten