SCC Art. 959 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 959 SCC from 2024

Art. 959 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 959 2. Priority notices a. Personal rights

1 Personal rights may be entered under priority notice in the land register where such notices are expressly provided for by law, as is the case for a right of pre-emption, right of repurchase, right of purchase, usufructuary lease and tenancy.

2 By virtue of being entered under priority notice, they may be invoked against any rights subsequently acquired.


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Art. 959 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB160031DienstbarkeitBaurecht; Heimfall; Berufung; Baurechts; Beklagten; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Vorinstanz; Vertrag; Fläche; Grundstück; Parteien; Recht; Heimfallregelung; Berufungsklägerinnen; Streitwert; Grundbuch; Vereinbarung; Heimfallbestimmung; Heimfallbestimmungen; Zeuge; Vertrags; Gericht; Baurechtsvertrag; Entscheid; ätte
ZHPS140110Versteigerung von Kaufs- / Vorkaufsrechten vom 15. Januar 2014 (Beschwerde über ein Konkursamt)Recht; Kaufs; Vorinstanz; Konkurs; Versteigerung; Vorkaufs; Vorkaufsrecht; Grundstück; Vorkaufsrechte; Konkursamt; Beschwerdeführers; Kaufsrecht; SchKG; Interesse; Kaufsrechte; Beschwerdegegner; Eingabe; Rechte; Thalwil; Grundstücke; Erwerb; Verfahren; Gesuch; Aufsichtsbehörde; Vorkaufsrechten; Frist; Antrag
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2018 36AGVE 2018 - Band 36 2018 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 336 36 Grundbuch; Baurecht; Vormerkung persönlicher Rechte...Baurecht; Baurechts; Recht; Bestimmungen; Grundbuch; Verlängerung; Realobligation; Optionsrecht; Baurechtsvertrag; Grundstück; Übertragung; Verpflichtung; Nichtausübung; Optionsrechts; Zusammenhang; Vereinbarung; Verwaltungsgericht; Eintragung; Berechtigung; Erwerber; Grundstücks; Rechtsnachfolger; Drittpartei; ISLER/GROSS; Obergericht; Abteilung; Rechte; ätzlich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 1 (5A_341/2019)
Regeste
Art. 655 Abs. 2 Ziff. 2 und Abs. 3 ZGB ; Teilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts. Zulässigkeit und Voraussetzungen der flächenmässigen Aufteilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts, insbesondere mit Rücksicht auf die gesetzliche Mindestdauer der Baurechtsdienstbarkeit (E. 2.1 und 3-6).
Baurecht; Recht; Baurechts; Grundstück; Grundbuch; Rechte; Mindestdauer; Grundstücke; Kommentar; LIVER; Eintrag; Fläche; Liegenschaft; Eigentum; SCHMID; Begründung; Teilung; Zivilgesetzbuch; Bestimmungen; Sachen; Zürcher; Hinweis; Aufteilung; Abänderung; Baurechtsparzelle
127 V 368Art. 3c Abs. 1 lit. c ELG; Art. 3a Abs. 7 lit. b ELG in Verbindung mit Art. 17 Abs. 4 ELV; Art. 3a Abs. 7 lit. d ELG in Verbindung mit Art. 23 Abs. 1 und 4 ELV: Ermittlung des anrechenbaren Vermögensverzehrs. Bei der Berechnung des Reinvermögens gemäss Art. 3c Abs. 1 lit. c ELG sind die zu Gunsten der Miterben vereinbarten Gewinnbeteiligungsrechte nicht als wertvermindernder Faktor vom Verkehrswert der nicht zu eigenen Wohnzwecken dienenden Grundstücke im Sinne von Art. 17 Abs. 4 ELV in Abzug zu bringen.
Grundstück; Gewinn; Grundstücke; Vermögens; Gewinnbeteiligungsrecht; Gewinnbeteiligungsrechte; Veräusserung; Verpflichtung; Berechnung; Verkehrswert; Leistung; Sinne; Grundbuch; Erbteil; Geschwister; Verbindung; Gunsten; Miterben; Erwägungen; Ertrag; Ergänzungsleistung; Erbteilung; Urteil; Ermittlung; Vermögensverzehrs; Faktor; Grundstücken; Ertragswert; Ergänzungsleistungen; Vermögenswerte

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchmidBasler Kommentar zum Privatrecht - Zivilgesetzbuch II2007