Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 959

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 959 ZGB vom 2024

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Art. 959 2. Vormerkungen a. Persönliche Rechte

1 Persönliche Rechte können im Grundbuche vorgemerkt werden, wenn deren Vormerkung durch das Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist, wie bei Vor- und Rückkauf, Kaufsrecht, Pacht und Miete.

2 Sie erhalten durch die Vormerkung Wirkung gegenüber jedem später erworbenen Rechte.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 959 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB160031DienstbarkeitBaurecht; Heimfall; Berufung; Baurechts; Beklagten; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Vorinstanz; Vertrag; Fläche; Grundstück; Parteien; Recht; Heimfallregelung; Berufungsklägerinnen; Streitwert; Grundbuch; Vereinbarung; Heimfallbestimmung; Heimfallbestimmungen; Zeuge; Vertrags; Gericht; Baurechtsvertrag; Entscheid; ätte
ZHPS140110Versteigerung von Kaufs- / Vorkaufsrechten vom 15. Januar 2014 (Beschwerde über ein Konkursamt)Recht; Kaufs; Vorinstanz; Konkurs; Versteigerung; Vorkaufs; Vorkaufsrecht; Grundstück; Vorkaufsrechte; Konkursamt; Beschwerdeführers; Kaufsrecht; SchKG; Interesse; Kaufsrechte; Beschwerdegegner; Eingabe; Rechte; Thalwil; Grundstücke; Erwerb; Verfahren; Gesuch; Aufsichtsbehörde; Vorkaufsrechten; Frist; Antrag
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2018 36AGVE 2018 - Band 36 2018 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 336 36 Grundbuch; Baurecht; Vormerkung persönlicher Rechte...Baurecht; Baurechts; Recht; Bestimmungen; Grundbuch; Verlängerung; Realobligation; Optionsrecht; Baurechtsvertrag; Grundstück; Übertragung; Verpflichtung; Nichtausübung; Optionsrechts; Zusammenhang; Vereinbarung; Verwaltungsgericht; Eintragung; Berechtigung; Erwerber; Grundstücks; Rechtsnachfolger; Drittpartei; ISLER/GROSS; Obergericht; Abteilung; Rechte; ätzlich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 1 (5A_341/2019)
Regeste
Art. 655 Abs. 2 Ziff. 2 und Abs. 3 ZGB ; Teilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts. Zulässigkeit und Voraussetzungen der flächenmässigen Aufteilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts, insbesondere mit Rücksicht auf die gesetzliche Mindestdauer der Baurechtsdienstbarkeit (E. 2.1 und 3-6).
Baurecht; Recht; Baurechts; Grundstück; Grundbuch; Rechte; Mindestdauer; Grundstücke; Kommentar; LIVER; Eintrag; Fläche; Liegenschaft; Eigentum; SCHMID; Begründung; Teilung; Zivilgesetzbuch; Bestimmungen; Sachen; Zürcher; Hinweis; Aufteilung; Abänderung; Baurechtsparzelle
127 V 368Art. 3c Abs. 1 lit. c ELG; Art. 3a Abs. 7 lit. b ELG in Verbindung mit Art. 17 Abs. 4 ELV; Art. 3a Abs. 7 lit. d ELG in Verbindung mit Art. 23 Abs. 1 und 4 ELV: Ermittlung des anrechenbaren Vermögensverzehrs. Bei der Berechnung des Reinvermögens gemäss Art. 3c Abs. 1 lit. c ELG sind die zu Gunsten der Miterben vereinbarten Gewinnbeteiligungsrechte nicht als wertvermindernder Faktor vom Verkehrswert der nicht zu eigenen Wohnzwecken dienenden Grundstücke im Sinne von Art. 17 Abs. 4 ELV in Abzug zu bringen.
Grundstück; Gewinn; Grundstücke; Vermögens; Gewinnbeteiligungsrecht; Gewinnbeteiligungsrechte; Veräusserung; Verpflichtung; Berechnung; Verkehrswert; Leistung; Sinne; Grundbuch; Erbteil; Geschwister; Verbindung; Gunsten; Miterben; Erwägungen; Ertrag; Ergänzungsleistung; Erbteilung; Urteil; Ermittlung; Vermögensverzehrs; Faktor; Grundstücken; Ertragswert; Ergänzungsleistungen; Vermögenswerte

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchmidBasler Kommentar zum Privatrecht - Zivilgesetzbuch II2007