Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 943 OR vom 2025

Art. 943 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 943 Verordnung

Der Bundesrat erlässt Vorschriften über:

  • 1. die Führung des Handelsregisters und die Oberaufsicht;
  • 2. die Anmeldung, Eintragung, Änderung, Löschung und Wiedereintragung;
  • 3. den Inhalt der Einträge;
  • 4. die Belege und deren Prüfung;
  • 5. die Öffentlichkeit und Wirksamkeit;
  • 6. die Organisation des Schweizerischen Handelsamtsblatts und dessen Veröffentlichung;
  • 7. die Zusammenarbeit und Auskunftspflicht;
  • 8. die Verwendung der AHV-Versichertennummer sowie der Personennummer;
  • 9. die zentralen Datenbanken über die Rechtseinheiten und über die Personen;
  • 10. die Modalitäten der elektronischen Übermittlung;
  • 11. die Verfahren.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 943 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    GRZK2-16-60Löschung gemäss Art. 152 HRegVBerufung; Handelsregister; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Zweigniederlassung; HRegV; Recht; Verfügung; Entscheid; Eintrag; Kantonsgericht; Handelsregisteramt; Eintragung; Begründung; Hauptniederlassung; Löschung; Gebühr; Hauptsitz; Vorinstanz; Erwägung; Gebühren; Erwägungen; Gesellschaft
    GRZK2-11-16Löschung gemäss Art. 153 HRegVHandelsregister; Berufung; Löschung; HRegV; Grundbuchinspektorat; Einzelunternehmen; Anmeldung; Ordnungsbusse; Verfügung; Gebühr; Berufungskläger; Eintrag; Eintragung; Gebühren; Verfahren; Entscheid; Kantons; Frist; Handelsregisteramt; Aufforderung; Amtes; Einzelunternehmens; Tatsache; Einzelunternehmung; Hinweis; Verfahrens

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB.2012.00533Unter welchen Voraussetzungen darf das Handelsregisteramt bei fehlendem Rechtsdomizil einen Verein auflösen?Recht; Handelsregister; Verein; HRegV; Rechtsdomizil; Eintrag; Aufforderung; Verfügung; Vereinigung; Handelsregisteramt; Auflösung; Verbindung; Kanton; Beschwerdegegner; Eintragung; Vereine; Register; A-Vereinigung; Vereins; Löschung; Streit; Kantons; Amtes; Liquidation; Vorstandsmitglieder; Beschwerden; Beschwerdeführenden; Interesse
    ZHVB.2012.00096(Wiederaufnahme von VB.2010.00392, nachdem das Bundesgericht eine Beschwerde des Bundesamts für Justiz gutgeheissen hat).Handelsregister; Recht; Verwaltungs; Verfahren; Justiz; Verwaltungsgericht; Gebühr; Gebühren; Verfügung; HRegV; Beschwerdegegner; Handelsregisteramt; Justizdirektion; Bundesgericht; Rechtsmittel; Bundesamt; Eintragung; Entscheid; Busse; Verfahrens; Anmeldung; Höhe; Kantons; Geschäft; Beschwerdeführenden; Gericht; Handelsregisters
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    104 Ib 261Eintragspflicht für das Handelsregister. Begriff der auf dauernden Erwerb gerichteten wirtschaftlichen Tätigkeit (Art. 52 Abs. 3 HRegV; Erw. 1 und Erw. 2). Ordnungsbusse wegen Missachtung einer Verpflichtung zur Anmeldung einer Eintragung (Art. 943 Abs. 1 OR; Erw. 3). Olivier; érir; Vidôme; établissement; Département; éposé; était; Exploiter; Exploitation; Inscription; écision; être; Entreprise; Genève; Autorisation; Tribunal; Autorité; Espèce; Obligation; égale; économie; Carouge; Effet; Ordre; économique; épendante; égulier; Assujettissement; également; Octroi

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    MartiBasler Art.9432012
    Marti, ThomasBasler Kommentar Obligationenrecht II2008