Verkehrsregelnverordnung (VRV) Art. 93
Zusammenfassung der Rechtsnorm VRV:
Die Verkehrsregelnverordnung (VRV) ist ein schweizerisches Gesetzbuch, das die Regeln und Vorschriften für den Strassenverkehr in der Schweiz festlegt, einschliesslich Verkehrszeichen, Vorfahrtsregeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Verhaltensregeln. Ihr Ziel ist es, die Sicherheit im Strassenverkehr zu gewährleisten, den Verkehrsfluss zu regulieren, Unfälle zu vermeiden und die Umwelt zu schützen. Die Einhaltung der VRV ist für alle Verkehrsteilnehmer verpflichtend und wird von den Behörden überwacht und durchgesetzt.
Art. 93 VRV vom 2025
Art. 93 Verfahren
1 Es dürfen Einzelbewilligungen für eine oder mehrere bestimmte Fahrten und Dauerbewilligungen für beliebig häufige Fahrten erteilt werden. Die Dauerbewilligungen sind auf höchstens zwölf Monate zu befristen. (1)
2 In der Bewilligung sind anzugeben:a bei Einzelbewilligungen: die Art des Ladegutes, die Zeit der Fahrt und die Fahrstrecke;b. bei Dauerbewilligungen: die Art des Ladegutes, das Gebiet und die Zeit der Fahrten. (1)
3 … (3)
4 Die Bewilligung kann jederzeit entzogen werden, namentlich wenn sie missbraucht wurde oder bewilligte Fahrten nicht mehr nötig sind.
(1) (2)
(2) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 28. März 2007, in Kraft seit 1. Juli 2007 ([AS 2007 2101]).
(3) Aufgehoben durch Ziff. II 62 der V vom 8. Nov. 2006 über die Anpassung von Bundesratsverordnungen an die Totalrevision der Bundesrechtspflege, mit Wirkung seit 1. Jan. 2007 ([AS 2006 4705]).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.