Art. 927 2. Klage aus Besitzesentziehung
1 Wer einem andern eine Sache durch verbotene Eigenmacht entzogen hat, ist verpflichtet, sie zurückzugeben, auch wenn er ein besseres Recht auf die Sache behauptet.
2 Wenn der Beklagte sofort sein besseres Recht nachweist und auf Grund desselben dem Kläger die Sache wieder abverlangen könnte, so kann er die Rückgabe verweigern.
3 Die Klage geht auf Rückgabe der Sache und Schadenersatz.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF150056 | Rechtsschutz in klaren Fällen | Beklagten; Recht; Berufung; Verfahren; Stadt; Zustellung; Vorinstanz; Grundstück; Rechtlich; Verfügung; Sachen; Rechtliche; Aufl; Urteil; Entscheid; Ziffer; Gericht; Finanz; Gemeingebrauch; Lasse; Rechtsbegehren; Verwaltungsvermögen; Aufl; Polizei; Departement; Klage; Summarische; Vertreten; Rechtsanwalt |
ZH | AA070160 | Anspruch auf rechtliches Gehör, Begründungspflicht | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; Besitz; Vorinstanz; Besitzes; Recht; Besitzesschutz; Dienstbarkeitsvertrag; Wegrecht; Angefochten; Grundstück; Einzelrichter; Beschwerdegegnern; Erwägung; KatNr; Graben; Beschwerdeantwort; Befehl; Beschluss; Ausübung; Dienstbarkeitsvertrages; Garage; Sinne; Grunddienstbarkeit; Ungehinderte; Entscheid; Verletzt; Wegrechtes; Unangefochten |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB110015 | Aufsichtsbeschwerde | |
AG | AGVE 2003 4 | B. Sachenrecht4 Art. 927 f. ZGB, §§ 300 ff. ZPO; BesitzesschutzBesitzesschutzklagen sind nach Massgabe von § 300 Abs. 1 ZPO imsummarischen Verfahren abzuwandeln. Werden sie mit einer Schadenersatzklage verbunden, sind sie nach § 135 EG ZGB im beschleunigten Verfahren zu beurteilen. Im beschleunigten... |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 III 145 (4A_197/2017) | Art. 924 Abs. 1 und 927 ZGB; Klage aus Besitzesentziehung. Zwei Voraussetzungen der Klage aus Besitzesentziehung (Art. 927 Abs. 1 ZGB; E. 3.1 und 3.2). Für die erste Voraussetzung genügt der mittelbare Besitz: Übertragung des mittelbaren Besitzes an einem Grundstück vom Verkäufer an den Käufer durch Besitzanweisung (E. 3.2.1). | Possession; Action; Cit; Consid; Propriétaire; Chose; Droit; L'action; Médiat; être; Qu'il; Arbitraire; Demandeur; Médiate; Besitz; Mesure; Provisionnelle; Mesures; Provisionnelles; Recourant; STEINAUER; Réintégrande; Immeuble; Possessoire; D'une; Fermier; Possesseur; STARK/LINDENMANN; HÜRLIMANN-KAUP; Arrêt |
135 III 633 (5A_428/2009) | Art. 928 ZGB; Besitzesstörung; Fliegen und Landen mit Hängegleitern. Voraussetzung der Ansprüche gemäss Art. 928 Abs. 2 ZGB ist die Störung des Besitzes durch verbotene Eigenmacht. Eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung in einem kommunalen Bau- und Zonenreglement, die ein hindernisfreies und sicheres Überfliegen und Landen mit Hängegleitern bezüglich der dafür vorgesehenen Grundstücke gewährleistet, kann verbotene Eigenmacht ausschliessen. Prüfung des Ausschlusses im konkreten Fall (E. 3-5). | Besitz; Besitzes; Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Landeplatz; Hängegleiter; Grundstücke; Landen; Hängegleitern; Klage; öffentlich-rechtliche; Eigentumsbeschränkung; Überfliegen; Eigenmacht; Start; Besitzesstörung; Verboten; Voraussetzung; Hindernisfreihaltefläche; Eigentümer; Zonen; Verbotene; Gemeinde; Auslegung; Duldungs; Urteil; Störung; Delta; Zonenreglement |