Verkehrsregelnverordnung (VRV) Art. 91
Zusammenfassung der Rechtsnorm VRV:
Die Verkehrsregelnverordnung (VRV) ist ein schweizerisches Gesetzbuch, das die Regeln und Vorschriften für den Strassenverkehr in der Schweiz festlegt, einschliesslich Verkehrszeichen, Vorfahrtsregeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Verhaltensregeln. Ihr Ziel ist es, die Sicherheit im Strassenverkehr zu gewährleisten, den Verkehrsfluss zu regulieren, Unfälle zu vermeiden und die Umwelt zu schützen. Die Einhaltung der VRV ist für alle Verkehrsteilnehmer verpflichtend und wird von den Behörden überwacht und durchgesetzt.
Art. 91 VRV vom 2024
Art. 91 (1) Grundsatz
1 Das Sonntagsfahrverbot gilt an allen Sonntagen und an den folgenden Feiertagen: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachten sowie 26. Dezember, wenn Weihnachten nicht auf einen Montag oder Freitag fällt. Wird in einem Kanton oder Kantonsteil einer dieser Tage nicht gefeiert, so gilt dort auch das Sonntagsfahrverbot nicht.
2 Das Nachtfahrverbot gilt von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr.
3 Unter das Sonntags- und Nachtfahrverbot fallen:a. schwere Motorwagen (Art. 10 Abs. 2 VTS (2) );b. gewerbliche Traktoren und Arbeitsmotorwagen;c. Sattelmotorfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtzugsgewicht (Art. 7 Abs. 6 VTS) von über 5 t;d. Fahrzeuge, die einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht (Art. 7 Abs. 4 VTS) von mehr als 3,5 t mitführen.
(1) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 1. Okt. 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2011 ([AS 2010 4569]).
(2) [SR 741.41]
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.