Strassenverkehrsgesetz (SVG) Art. 89o

Zusammenfassung der Rechtsnorm SVG:



Das Schweizerische Strassenverkehrsgesetz (SVG) legt die Regeln und Vorschriften für den Strassenverkehr in der Schweiz fest, einschliesslich Verkehrssicherheit, Haftung, Zulassung von Fahrzeugen und Verkehrsregeln. Es regelt auch die Zuständigkeiten der Behörden wie das Strassenverkehrsamt und enthält Bestimmungen zur Fahrerlaubnis, Verkehrssicherheit von Fahrzeugen, Verkehrsregeln und Haftung bei Unfällen. Das SVG ist ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung der Sicherheit und des reibungslosen Ablaufs des Strassenverkehrs in der Schweiz.

Art. 89o SVG vom 2024

Art. 89o Strassenverkehrsgesetz (SVG) drucken

Art. 89o Informationssystem Strassenverkehrskontrollen Grundsätze

1 Das ASTRA erstellt eine Strassenverkehrskontroll-Statistik.

2 Es führt in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein Informationssystem Strassenverkehrskontrollen. Dieses besteht aus:

  • a. einem System zur Erfassung der Strassenverkehrskontrollen (Erfassungssystem);
  • b. einem System zur Auswertung der Strassenverkehrskontrollen (Auswertungssystem).
  • 3 Die Kantone geben die Daten, die im Zusammenhang mit Strassenverkehrskontrollen erhoben worden sind, ins Erfassungssystem ein. (1)

    4 Der Bundesrat kann weitere Stellen zur Eingabe von Strassenverkehrskontroll-Daten verpflichten, wenn dadurch die Erfüllung von Aufgaben nach Artikel 89p unterstützt wird.

    (1) Die Berichtigung der RedK der BVers vom 6. Mai 2015 betrifft nur den französischen Text (AS 2015 1387).

    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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