Strassenverkehrsgesetz (SVG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm SVG:



Das Schweizerische Strassenverkehrsgesetz (SVG) legt die Regeln und Vorschriften für den Strassenverkehr in der Schweiz fest, einschliesslich Verkehrssicherheit, Haftung, Zulassung von Fahrzeugen und Verkehrsregeln. Es regelt auch die Zuständigkeiten der Behörden wie das Strassenverkehrsamt und enthält Bestimmungen zur Fahrerlaubnis, Verkehrssicherheit von Fahrzeugen, Verkehrsregeln und Haftung bei Unfällen. Das SVG ist ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung der Sicherheit und des reibungslosen Ablaufs des Strassenverkehrs in der Schweiz.

Art. 89a SVG vom 2024

Art. 89a Strassenverkehrsgesetz (SVG) drucken

Art. 89a Informationssystem Verkehrszulassung Grundsätze

1 Das ASTRA führt in Zusammenarbeit mit den Kantonen das Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ).

2 Die Kantone liefern dem ASTRA die Daten der Verkehrszulassung.

3 Die Daten des IVZ stehen unter der Datenhoheit des ASTRA. … (1)

4 Das ASTRA definiert die technischen Schnittstellen und die Verfahren zum Datenabgleich.

(1) Tritt zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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