DBG Art. 89 - Obligatorische nachträgliche ordentliche Veranlagung

Einleitung zur Rechtsnorm DBG:



Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist ein wichtiges Gesetz in der Schweiz, das die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen regelt. Es legt die Grundlagen für die Erhebung der direkten Bundessteuer fest, basierend auf Einkommen und Vermögen, und definiert Steuerpflichtige, Steuerbemessung, Steuersätze sowie Verfahren zur Festsetzung, Erhebung und Kontrolle der Steuer. Das Gesetz wird regelmässig aktualisiert, um Änderungen in der Steuerpolitik und der wirtschaftlichen Situation zu berücksichtigen, und zielt darauf ab, eine gerechte und transparente Besteuerung sicherzustellen sowie die Einnahmen des Bundes zu sichern.

Art. 89 DBG vom 2025

Art. 89 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 89 (1) Obligatorische nachträgliche ordentliche Veranlagung

1 Personen, die nach Artikel 83 Absatz 1 der Quellensteuer unterliegen, werden nachträglich im ordentlichen Verfahren veranlagt, wenn:

  • a. ihr Bruttoeinkommen in einem Steuerjahr einen bestimmten Betrag erreicht oder übersteigt; oder
  • b. sie über Einkünfte verfügen, die nicht der Quellensteuer unterliegen.
  • 2 Das EFD legt den Betrag nach Absatz 1 Buchstabe a in Zusammenarbeit mit den Kantonen fest.

    3 Der nachträglichen ordentlichen Veranlagung unterliegt auch, wer mit einer Person nach Absatz 1 in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebt.

    4 Personen mit Einkünften nach Absatz 1 Buchstabe b müssen das Formular für die Steuererklärung bis am 31. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres bei der zuständigen Behörde verlangen.

    5 Die nachträgliche ordentliche Veranlagung gilt bis zum Ende der Quellensteuerpflicht.

    6 Die an der Quelle abgezogene Steuer wird zinslos angerechnet.

    (1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 16. Dez. 2016 über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2018 1813; BBl 2015 657).

    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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