UVG Art. 86 - Verwaltungszwang

Einleitung zur Rechtsnorm UVG:



Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung in der Schweiz regelt die obligatorische Versicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um sie vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu schützen. Die Versicherung deckt Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation und finanzielle Entschädigungen für Arbeitsausfälle ab. Das Gesetz legt auch Zuständigkeiten und Verfahren fest, die im Falle eines Unfalls oder einer Berufskrankheit zu befolgen sind, und wird von den Arbeitgebern finanziert.

Art. 86 UVG vom 2024

Art. 86 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) drucken

Art. 86 Verwaltungszwang

1 Die Kantone leisten Rechtshilfe bei der Vollstreckung rechtskräftiger Verfügungen und unaufschiebbarer Anordnungen der Durchführungsorgane.

2 Werden Leben oder Gesundheit von Arbeitnehmern durch Missachtung von Sicherheitsvorschriften schwer gefährdet, so verhindert die zuständige kantonale Behörde die Benützung von Räumen oder Einrichtungen und schliesst in besonders schweren Fällen den Betrieb bis zur Behebung des sicherheitswidrigen Zustandes; sie kann die Beschlagnahme von Stoffen und Gegenständen verfügen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 86 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDEntscheid/2012/227Action; él énal; éléments; Infraction; énale; Corboz; Ordonnance; Autorité; étence; ître; égale; établi; écision; éprimée; Avoir; édéral; Procureur; ôles; écurité; étences; -entrée; écembre; énéral; édure; ôlée; ésent

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-5426/2015Verhütung Unfälle und BerufskrankheitenVerfügung; Graben; Vorinstanz; Ermahnung; BauAV; Massnahme; Massnahmen; Recht; Schutzhelm; Stufe; Grabens; Bundesverwaltungsgericht; Verletzung; B-act; Gehör; Böschung; Baustelle; Zusammenhang; Arbeitnehmer; Baugr; Verfahren; Urteil; Feststellung; Verhältnis; Beweis; Sicherheit; Sachverhalt; Verfahrens