Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)

Zusammenfassung der Rechtsnorm LEF:



Art. 84 LEF dal 2024

Art. 84 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF) drucken

Art. 84 Procedura di rigetto (1)

1 Il giudice del luogo d’esecuzione pronuncia sulla domanda di rigetto dell’opposizione.

2 Non appena ricevuta la domanda, d all’escusso la possibilit di esprimersi verbalmente o per scritto, poi comunica la decisione entro cinque giorni.

(1) Nuovo testo giusta il n. I della LF del 16 dic. 1994, in vigore dal 1° gen. 1997 (RU 1995 1227; FF 1991 III 1).

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Art. 84 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT230130RechtsöffnungGesuch; Gesuchsgegnerin; Recht; Verfahren; Handelsgericht; Rechtsöffnung; Vorinstanz; Bezirksgericht; Urteil; Entscheid; Bundesgericht; Kantons; Sistierung; Parteien; Handelsgerichts; Verfahrens; Anzeige; Rechtsöffnungsverfahren; Verrechnung; Kaufvertrag; Bezirksgerichts; Rechtsöffnungstitel; Parteientschädigung; Ausführungen; Beschwerdeverfahren; Frist
ZHRT230127RechtsöffnungGesuch; Recht; Gesuchsgegner; Rechtsöffnung; Urteil; Vorinstanz; Forderung; Gesuchsteller; SchKG; Rechtsvorschlag; Betreibung; Zahlungsbefehl; Verhandlung; Parteien; Vermögens; Gericht; Gesuchstellern; Gesuchsgegners; Eingabe; Steueramt; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Begründung; Gemeinde; Parteientschädigung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBES.2020.177-Rechtsöffnung; Verfahren; Betreibung; Rechtsöffnungsverfahren; Entscheid; Parteien; Obergericht; Kostenvorschüsse; SchKG; Verfügung; Kostenvorschüssen; Rechtsöffnungsgesuch; Ermessen; Sicht; Erhebung; Vereinfachung; Gericht; Aufwand; Berner; Urteil; Rechtsöffnungsgesuche; ZKBES; Zivilkammer
BSBEZ.2017.23 (AG.2017.490)definitive Rechtsöffnung (Zahlungsbefehl Nr. 16035991)Beschwerde; Beschwerdegegner; Recht; Zivilgericht; Echtheit; Entscheid; Beweis; Rechtsöffnung; Unterhalt; Urkunde; Beschwerdeverfahren; Beschwerdegegners; Verjährung; Beweismittel; Forderung; WhatsApp; Ehefrau; Eingabe; SchKG; Anlass; Tatsache; Zivilgerichts; Betreibung; Kommentar; Tatsachen; Ziffer; Verfahren
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 III 483 (5A_209/2012)Art. 219, 223 und 253 ZPO; Art. 84 Abs. 2 SchKG; Stellungnahme zum Rechtsöffnungsbegehren, Säumnis. Bei versäumter Stellungnahme zum Rechtsöffnungsbegehren wird dem Betriebenen keine Nachfrist im Sinne von Art. 223 ZPO angesetzt (E. 3). Recht; Rechtsöffnung; Verfahren; Stellungnahme; SchKG; Frist; Betreibung; Frist; Rechtsöffnungsgesuch; Rechtsöffnungsentscheid; Schweizerische; Rechtsöffnungsrichter; Rechtsöffnungsverfahren; Urteil; Gesuch; Hinweis; Obergericht; Zivilprozessordnung; Betreibungsferien; Entscheid; Basler; Kommentar; Schuldbetreibung; Konkurs; Verfahrens; Gläubiger; Säumnis
136 III 373 (5A_53/2010)Art. 53 und 84 Abs. 1 SchKG; Gerichtsstand der Rechtsöffnung; Betreibungsort bei Wohnsitzwechsel. Wenn der Schuldner seit der Zustellung des Zahlungsbefehls seinen Wohnsitz verlegt und sein Gläubiger davon sichere Kenntnis erhalten hat, muss das Gesuch um Rechtsöffnung dem Gericht am neuen Wohnsitz des Schuldners gestellt werden, das seine örtliche Zuständigkeit nicht unter Hinweis auf den bisherigen Betreibungsort ablehnen darf (E. 2 und 3). Wohnsitz; Betreibung; SchKG; Recht; Schuldner; Rechtsöffnung; Betreibungsort; Gericht; Schuldners; Wohnsitzwechsel; Zahlungsbefehl; Gläubiger; Kanton; Betreibungsorte; Gerichtsstand; Zustellung; Zahlungsbefehls; Gesuch; Beschwerdegegner; Kantons; Betreibungsortes; Konkurs; Zuständigkeit; Rechtsöffnungsverfahren; Auslegung; Bundesgericht; Wohnsitzwechsels; Schuldbetreibung; ässt

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-5956/2011Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungVorinstanz; Recht; Bundes; Beitragsverfügung; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Quot;; Betreibung; Rechtsvorschlag; Beiträge; Urteil; Rechnung; Verfahren; Forderung; Gericht; Mahnung; Forderung; Begründung; Bundesverwaltungsgerichts; Verwaltung; Rechtsöffnung; Parteien; Verfahrens; Sachverhalt; Inkasso; Auffangeinrichtung; Beilage; önnen
C-1899/2011Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungVorinstanz; B-act; Bundes; Verfügung; Recht; Beiträge; Bundesverwaltungsgericht; Beilage; Beitragsverfügung; Akten; Zahlung; Urteil; Verzug; Vernehmlassung; Verzugszins; Höhe; Betreibung; Verfahren; Prämien; Rechnung; Berechnung; Auffangeinrichtung; Begründung; Arbeitnehmer; Anfechtung; Lohnbescheinigung; Ausgleichskasse; Sinne

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
StaehelinBasler Kommentar Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs2021
Abbet Hand, mainlevée l’opposition2017