Art. 84 LP de 2024
Art. 84 Procédure de mainlevée (1)
1 Le juge du for de la poursuite statue sur les requêtes en mainlevée.
2 Dès réception de la requête, il donne au débiteur l’occasion de répondre verbalement ou par écrit, puis notifie sa décision dans les cinq jours.
(1) Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 16 déc. 1994, en vigueur depuis le 1er janv. 1997 (RO 1995 1227; FF 1991 III 1).Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
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Art. 84 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT230130 | Rechtsöffnung | Gesuch; Gesuchsgegnerin; Recht; Verfahren; Handelsgericht; Rechtsöffnung; Vorinstanz; Bezirksgericht; Urteil; Entscheid; Bundesgericht; Kantons; Sistierung; Parteien; Handelsgerichts; Verfahrens; Anzeige; Rechtsöffnungsverfahren; Verrechnung; Kaufvertrag; Bezirksgerichts; Rechtsöffnungstitel; Parteientschädigung; Ausführungen; Beschwerdeverfahren; Frist |
ZH | RT230127 | Rechtsöffnung | Gesuch; Recht; Gesuchsgegner; Rechtsöffnung; Urteil; Vorinstanz; Forderung; Gesuchsteller; SchKG; Rechtsvorschlag; Betreibung; Zahlungsbefehl; Verhandlung; Parteien; Vermögens; Gericht; Gesuchstellern; Gesuchsgegners; Eingabe; Steueramt; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Begründung; Gemeinde; Parteientschädigung |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | ZKBES.2020.177 | - | Rechtsöffnung; Verfahren; Betreibung; Rechtsöffnungsverfahren; Entscheid; Parteien; Obergericht; Kostenvorschüsse; SchKG; Verfügung; Kostenvorschüssen; Rechtsöffnungsgesuch; Ermessen; Sicht; Erhebung; Vereinfachung; Gericht; Aufwand; Berner; Urteil; Rechtsöffnungsgesuche; ZKBES; Zivilkammer |
BS | BEZ.2017.23 (AG.2017.490) | definitive Rechtsöffnung (Zahlungsbefehl Nr. 16035991) | Beschwerde; Beschwerdegegner; Recht; Zivilgericht; Echtheit; Entscheid; Beweis; Rechtsöffnung; Unterhalt; Urkunde; Beschwerdeverfahren; Beschwerdegegners; Verjährung; Beweismittel; Forderung; WhatsApp; Ehefrau; Eingabe; SchKG; Anlass; Tatsache; Zivilgerichts; Betreibung; Kommentar; Tatsachen; Ziffer; Verfahren |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
138 III 483 (5A_209/2012) | Art. 219, 223 und 253 ZPO; Art. 84 Abs. 2 SchKG; Stellungnahme zum Rechtsöffnungsbegehren, Säumnis. Bei versäumter Stellungnahme zum Rechtsöffnungsbegehren wird dem Betriebenen keine Nachfrist im Sinne von Art. 223 ZPO angesetzt (E. 3). | Recht; Rechtsöffnung; Verfahren; Stellungnahme; SchKG; Frist; Betreibung; Frist; Rechtsöffnungsgesuch; Rechtsöffnungsentscheid; Schweizerische; Rechtsöffnungsrichter; Rechtsöffnungsverfahren; Urteil; Gesuch; Hinweis; Obergericht; Zivilprozessordnung; Betreibungsferien; Entscheid; Basler; Kommentar; Schuldbetreibung; Konkurs; Verfahrens; Gläubiger; Säumnis |
136 III 373 (5A_53/2010) | Art. 53 und 84 Abs. 1 SchKG; Gerichtsstand der Rechtsöffnung; Betreibungsort bei Wohnsitzwechsel. Wenn der Schuldner seit der Zustellung des Zahlungsbefehls seinen Wohnsitz verlegt und sein Gläubiger davon sichere Kenntnis erhalten hat, muss das Gesuch um Rechtsöffnung dem Gericht am neuen Wohnsitz des Schuldners gestellt werden, das seine örtliche Zuständigkeit nicht unter Hinweis auf den bisherigen Betreibungsort ablehnen darf (E. 2 und 3). | Wohnsitz; Betreibung; SchKG; Recht; Schuldner; Rechtsöffnung; Betreibungsort; Gericht; Schuldners; Wohnsitzwechsel; Zahlungsbefehl; Gläubiger; Kanton; Betreibungsorte; Gerichtsstand; Zustellung; Zahlungsbefehls; Gesuch; Beschwerdegegner; Kantons; Betreibungsortes; Konkurs; Zuständigkeit; Rechtsöffnungsverfahren; Auslegung; Bundesgericht; Wohnsitzwechsels; Schuldbetreibung; ässt |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-5956/2011 | Beitragsverfügung der Auffangeinrichtung | Vorinstanz; Recht; Bundes; Beitragsverfügung; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Quot;; Betreibung; Rechtsvorschlag; Beiträge; Urteil; Rechnung; Verfahren; Forderung; Gericht; Mahnung; Forderung; Begründung; Bundesverwaltungsgerichts; Verwaltung; Rechtsöffnung; Parteien; Verfahrens; Sachverhalt; Inkasso; Auffangeinrichtung; Beilage; önnen |
C-1899/2011 | Beitragsverfügung der Auffangeinrichtung | Vorinstanz; B-act; Bundes; Verfügung; Recht; Beiträge; Bundesverwaltungsgericht; Beilage; Beitragsverfügung; Akten; Zahlung; Urteil; Verzug; Vernehmlassung; Verzugszins; Höhe; Betreibung; Verfahren; Prämien; Rechnung; Berechnung; Auffangeinrichtung; Begründung; Arbeitnehmer; Anfechtung; Lohnbescheinigung; Ausgleichskasse; Sinne |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Staehelin | Basler Kommentar Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs | 2021 |
Abbet | Hand, mainlevée l’opposition | 2017 |