LU | RRE Nr. 2483 | Abstimmungsbeschwerde. Artikel 11 Absatz 2, 77 Absatz 1c des BG vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte. Die Abstimmungsbeschwerde richtet sich gegen Akte, die von kantonalen Behörden im Zusammenhang mit eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen ergangen sind. Der Regierungsrat ist nicht befugt, den vom Bundesrat verfassten erläuternden Text zu einer eidgenössischen Volksabstimmung auf Beschwerde hin zu überprüfen und zu beurteilen. | Bundes; Bundesrat; Erläuterung; Erläuterungen; Bundesrates; Volksabstimmung; Rassendiskriminierung; Kantons; Verbot; Stimmberechtigten; Regierungsrat; Luzern; Abstimmungen; Übereinkommen; Bundesbehörde; Schweiz; Übereinkommens; Abstimmungsfreiheit; Bundesgesetzes; Unregelmässigkeiten; Zusammenhang; Wahlen; Bundesbehörden; Instanz; Ergebnis |