Lescha federala davart ils dretgs politics (LDP) Art. 81

Zusammenfassung der Rechtsnorm LDP:



Art. 81 Lescha federala davart ils dretgs politics (LDP) drucken

Art. 81 ed 82 (1)

(1) Abolì tras la cifra 2 da l’agiunta da la LF dals 17 da zer. 2005 davart il TF, cun effect dapi il 1. da schan. 2007 (AS 2006 1205 1069 art. 1 lit. a; BBl 2001 4202).

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LURRE Nr. 2483Abstimmungsbeschwerde. Artikel 11 Absatz 2, 77 Absatz 1c des BG vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte. Die Abstimmungsbeschwerde richtet sich gegen Akte, die von kantonalen Behörden im Zusammenhang mit eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen ergangen sind. Der Regierungsrat ist nicht befugt, den vom Bundesrat verfassten erläuternden Text zu einer eidgenössischen Volksabstimmung auf Beschwerde hin zu überprüfen und zu beurteilen.Bundes; Bundesrat; Erläuterung; Erläuterungen; Bundesrates; Volksabstimmung; Rassendiskriminierung; Kantons; Verbot; Stimmberechtigten; Regierungsrat; Luzern; Abstimmungen; Übereinkommen; Bundesbehörde; Schweiz; Übereinkommens; Abstimmungsfreiheit; Bundesgesetzes; Unregelmässigkeiten; Zusammenhang; Wahlen; Bundesbehörden; Instanz; Ergebnis
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