LDP Art. 81 -

Einleitung zur Rechtsnorm LDP:



Der Art. 81 BPR wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LURRE Nr. 2483Abstimmungsbeschwerde. Artikel 11 Absatz 2, 77 Absatz 1c des BG vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte. Die Abstimmungsbeschwerde richtet sich gegen Akte, die von kantonalen Behörden im Zusammenhang mit eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen ergangen sind. Der Regierungsrat ist nicht befugt, den vom Bundesrat verfassten erläuternden Text zu einer eidgenössischen Volksabstimmung auf Beschwerde hin zu überprüfen und zu beurteilen.Bundes; Bundesrat; Erläuterung; Erläuterungen; Bundesrates; Volksabstimmung; Rassendiskriminierung; Kantons; Verbot; Stimmberechtigten; Regierungsrat; Luzern; Abstimmungen; Übereinkommen; Bundesbehörde; Schweiz; Übereinkommens; Abstimmungsfreiheit; Bundesgesetzes; Unregelmässigkeiten; Zusammenhang; Wahlen; Bundesbehörden; Instanz; Ergebnis
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