OR Art. 80 -

Einleitung zur Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 80 OR vom 2025

Art. 80 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 80 Fristverlängerung

Ist die vertragsmässige Frist verlängert worden, so beginnt die neue Frist, sofern sich aus dem Vertrage nicht etwas anderes ergibt, am ersten Tage nach Ablauf der alten Frist.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 80 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG130129ForderungSchuss; Rechnung; Vorschuss; Ersatz; Besserung; Sanierung; Kostenanteil; Handelsgericht; Urteil; Beklagte; Beklagten; Ersatzvornahme; Mängel; Klage; Anspruch; Bevorschussung; Gericht; Kläger; Klägern; Betrag; Kostenvorschuss; Bauleitung; Frist; Unternehmer; Besteller; Parteien; Forderung; Reserve; Streit

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
105 V 4Art. 20 Abs. 3 AHVV (in der Fassung vom 18. Oktober 1974, in Kraft seit 1. Januar 1976). Beitragspflicht der Kommanditäre als Selbständigerwerbende. Kommanditär; Feusi; Beitragspflicht; Kommanditgesellschaft; Erwerb; Kommanditäre; Teilhaber; Einkommen; Erwerbstätigkeit; Ausgleichskasse; Bernadette; Recht; Gesellschaft; Selbständigerwerbende; Kommanditgesellschaften; Fassung; Galvanic; Versicherungsgericht; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Sozialversicherung; Gewinnanteil; Person; Urteil; Werner; Eintrag; Handelsregister; Sozialversicherungsbeiträge
97 I 438Emissionsabgabe auf Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung (BG über Ergänzung und Abänderung der eidgenössischen Stempelgesetzgebung, vom 24. Juni 1937). Besteuerung zusätzlicher, nicht auf das Stammkapital angerechneter Leistungen der Gesellschafter in das Gesellschaftsvermögen. Anwendungsfall: Einbringung einer unterbewerteten Beteiligung an einer anderen Gesellschaft. Bestätigung der Rechtsprechung (Erw. 2). Verrechnungssteuer auf dem Ertrag der Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung (BG über die Verrechnungssteuer vom 13. Oktober 1965 und Vollziehungsverordnung vom 19. Dezember 1966). Ist die Rückerstattung der nicht auf das Stammkapital angerechneten Einlagen der Gesellschafter - entgegen einer wörtlichen Auslegung der Verordnung - von der Verrechnungssteuer befreit? Einschränkung der Rechtsprechung (Erw. 3). Gesellschaft; Kapital; Gesellschafter; Verrechnung; Verrechnungssteuer; Stammkapital; Ertrag; Leistung; Steuer; Emissionsabgabe; Bundes; Leistung; ErgStG; Gesellschaften; Anteile; Rückleistung; Grundoder; Ertrags; Haftung; Einbringung; Schuss; Zuwendung; Kapitalvermögen; Sinne; Erhöhung; Stammkapitals; äter

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-4345/2019Décision fixant le montant de la cotisation de l'institution supplétiveécision; ’au; érieur; érieure; écité; ’autorité; étive; édé; évoyance; ’un; être; édéral; ’institution; éance; ’affiliation; -avant; égale; élai; été; ’art; Tribunal; également; érêt; édure; ;autorité; érêts; ’employeur; ément; ègle; éances
B-6483/2018Verfahrensfragen, Publikationen, usw.Quot;; Vorinstanz; Urteil; Verfahren; Recht; Organ; Zeuge; Verfahren; Recht; Bundes; Person; Kartell; Zeugen; Zeugin; Bundesverwaltungsgericht; Unternehmen; Einvernahme; Verfahrens; Konzern; Verwaltungsverfahren; Auskunft; Aussage; Untersuchung; Praxis; Auskunfts; Partei; Verfügung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
StaehelinBasler SchKG I2023
Staehelin, AbbetBasler Art. 1-158 SchKG [LP]2021