Art. 8 LP de 2024
Art. 8 Procès-verbaux et registres
1 Les offices des poursuites et les offices des faillites dressent procès-verbal de leurs opérations, ainsi que des réquisitions et déclarations qu’ils reçoivent; ils tiennent les registres.
2 Les procès-verbaux et les registres font foi jusqu’ preuve du contraire.
3 L’office des poursuites rectifie d’office ou sur demande d’une personne concernée une inscription inexacte.
(1) Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 16 déc. 1994, en vigueur depuis le 1er janv. 1997 (RO 1995 1227; FF 1991 III 1).Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
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Art. 8 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT220092 | Rechtsöffnung | Recht; Gesuch; Gesuchsgegner; Betreibung; Rechtsöffnung; Vorinstanz; Unterhalt; Entscheid; Betreibungskosten; SchKG; Vollstreckbarkeit; Schweiz; Urteil; Verfahren; Parteien; Entschädigung; Abkommen; Scheidungsurteil; Schuld; Entschädigungsfolgen; Gesuchsgegners; Beschwerdeverfahren; Stundung; Vollstreckbarkeitsbestätigung; Schweizer; Rechtskraft; Bezirksgericht; Verfügung; Vollstreckbarkeitsbescheinigung; ürde |
ZH | HG170227 | Negative Feststellungsklage | Betreibung; Rechtsbegehren; Ziffer; Feststellung; Gericht; SchKG; Forderung; Beklagten; Parteien; Klage; Urteil; Betreibungsamt; Feststellungsklage; Buchs; Interesse; Prozessvoraussetzung; Prozessvoraussetzungen; Bundesgericht; Handelsgericht; Schuldnerin; Verfahren; Bezug; Kanton; Streitwert; Rechtsvorschlag; Kantons; Regionalen; öschen |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | SCBES.2023.30 | - | Betreibung; Gläubiger; Schuld; Gläubigerin; Schuldner; Zahlung; Betreibungskosten; Zahlungsbefehl; SchKG; Betreibungsamt; Schuldbetreibung; Konkurs; Betrag; Spezialzustellung; Aufsichtsbehörde; Urteil; Direktzahlung; Betreibungsprotokoll; Schuldners; Rechtsmissbrauch; Entscheid; Schuldbetreibungs; Unterhaltszahlung; Zeitpunkt; Zustellung; Beschwerdeführer; ötig |
SO | SCWIF.2023.5 | - | SchKG; Betreibung; Zahlungsbefehl; Gesuch; Rechtsvorschlag; Schuldbetreibung; Konkurs; Frist; Rechtsvorschlags; Rechtsvorschlagsfrist; Aufsichtsbehörde; Zustellung; Beweis; Bundes; Wiederherstellung; Betreibungsamt; Schuldner; Zahlungsbefehls; Urteil; Gesuchsteller; Olten-Gösgen; Zustellbescheinigung; Kommentar; Präsident; Felten; Oberrichter; Gerichtsschreiber; Gesuchsgegner; Eingabe; Betreibung-Nr |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 III 30 (5A_383/2020) | Regeste a Art. 79, Art. 80 und Art. 82 Abs. 1 SchKG ; Art. 59 Abs. 2 lit. d ZPO . Verhältnis der Anerkennungsklage zur Rechtsöffnung. Rechtsnatur der Anerkennungsklage und der Verfahren auf definitive und provisorische Rechtsöffnung. Die Rechtshängigkeit einer Anerkennungsklage hindert die Einleitung oder Weiterführung eines Rechtsöffnungsverfahrens nicht (E. 2). | Recht; Klage; Rechtsöffnung; Feststellung; Feststellungs; SchKG; Feststellungsklage; Klagerückzug; Rückzug; Entscheid; Leistung; Betreibung; Verfahren; Forderung; Urteil; Rechtsöffnungstitel; Rechtsvorschlag; Obergericht; Rechtskraft; Gericht; Anerkennungs; Zahlung; Zahlungsbefehl; Handelsgericht; Auffassung; Leistungsbegehren; Anerkennungsklage; Sinne; Rechtsvorschlags |
147 III 544 (5A_927/2020) | Regeste Art. 8a Abs. 3 lit. d, Art. 88 Abs. 2 SchKG ; Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte. Nach Ablauf der Jahresfrist für die Gültigkeit des Zahlungsbefehls gemäss Art. 88 Abs. 2 SchKG kann der Schuldner kein Gesuch um die Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte nach Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG stellen (E. 3). | Betreibung; SchKG; Schuldner; Gläubiger; Nichtbekanntgabe; Recht; Gesuch; Betreibungsregister; Urteil; Betreibungsamt; Zahlungsbefehl; Interesse; Schuldbetreibung; Bundesgericht; Frist; Schuldners; Jahresfrist; Rechtsvorschlag; Konkurs; Verfahren; Gläubigers; Betreibungen; Hinweis; Möglichkeit; Klage; Zahlungsbefehls; Rechtsöffnung; Verfügung; ührt |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2023.45, BB.2023.46, BB.2023.47, BB.2023.49, BB.2023.55, BB.2023.56 | Gesuch; Bundes; Verfahren; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Gesuchs; Kammer; Beschwerdekammer; Gesuchsteller; Betreibung; Stundung; Gericht; Erlass; Verfahrenskosten; Verfahren; Recht; Gerichtsgebühr; Gerichtsgebühren; Finanzdienst; Eingabe; Entscheid; Betreibungsverfahren; Kanton; Bundesgericht; Kostenerlass; Kostenauflage; Forderungen; Behörde; Verhältnisse |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Peter, Staehelin | Basler Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs I | 2021 |
Kostkiewicz | 20. Aufl., Zürich | 2020 |