Art. 8 Protokolle
und Register
Beweiskraft
und Berichtigung (1)
1 Die Betreibungs- und die Konkursämter führen über ihre Amtstätigkeiten sowie die bei ihnen eingehenden Begehren und Erklärungen Protokoll; sie führen die Register.
2 Die Protokolle und Register sind bis zum Beweis des Gegenteils für ihren Inhalt beweiskräftig.
3 Das Betreibungsamt berichtigt einen fehlerhaften Eintrag von Amtes wegen oder auf Antrag einer betroffenen Person.
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT220092 | Rechtsöffnung | Recht; Gesuch; Beschwerde; Gesuchsgegner; Betreibung; Rechtsöffnung; Vorinstanz; Unterhalt; Entscheid; Betreibungskosten; SchKG; Vollstreckbarkeit; Schweiz; Partei; Urteil; Verfahren; Parteien; Entschädigung; Abkommen; Scheidungsurteil; Schuld; Gericht; Entschädigungsfolgen; Gesuchsgegners; Beschwerdeverfahren; Stundung; Vollstreckbarkeitsbestätigung; Schweizer; Rechtskraft; Bezirksgericht |
ZH | HG170227 | Negative Feststellungsklage | Betreibung; Rechtsbegehren; Partei; Ziffer; Gericht; SchKG; Feststellung; Forderung; Parteien; Beklagten; Klage; Urteil; Betreibungsamt; Feststellungsklage; Buchs; Interesse; Prozessvoraussetzung; Prozessvoraussetzungen; Schutzwürdige; Bundesgericht; Handelsgericht; Schuldnerin; Verfahren; Bezug; Kanton; Streitwert; Aufl; Rechtsvorschlag; Kantons; Negative |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 III 30 (5A_383/2020) | Regeste a Art. 79, Art. 80 und Art. 82 Abs. 1 SchKG ; Art. 59 Abs. 2 lit. d ZPO . Verhältnis der Anerkennungsklage zur Rechtsöffnung. Rechtsnatur der Anerkennungsklage und der Verfahren auf definitive und provisorische Rechtsöffnung. Die Rechtshängigkeit einer Anerkennungsklage hindert die Einleitung oder Weiterführung eines Rechtsöffnungsverfahrens nicht (E. 2). | Recht; Klage; Rechtsöffnung; Feststellungs; SchKG; Negative; Beschwerde; Feststellungsklage; Klagerückzug; Definitive; Negativen; Rückzug; Entscheid; Leistung; Betreibung; Verfahren; Gerichtlich; Forderung; Gerichtliche; Urteil; Rechtsöffnungstitel; Materiell; Rechtsvorschlag; Obergericht; Beschwerdeführer; Gericht; Rechtskraft; Anerkennungs; Zahlung; Zahlungsbefehl |
147 III 544 (5A_927/2020) | Regeste Art. 8a Abs. 3 lit. d, Art. 88 Abs. 2 SchKG ; Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte. Nach Ablauf der Jahresfrist für die Gültigkeit des Zahlungsbefehls gemäss Art. 88 Abs. 2 SchKG kann der Schuldner kein Gesuch um die Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte nach Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG stellen (E. 3). | Betreibung; SchKG; Schuldner; Gläubiger; Nichtbekanntgabe; Recht; Gerecht; Beschwerde; Gesuch; Betreibungsregister; Urteil; Betreibungsamt; Zahlungsbefehl; Interesse; Ungerechtfertigt; Schuldbetreibung; Bundesgericht; Frist; Schuldners; Ungerechtfertigte; Jahresfrist; Konkurs; Verfahren; Betreibungen; Gläubigers; Rechtsvorschlag; Gerechtfertigten; Hinweis; Möglichkeit; Klage |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2023.45, BB.2023.46, BB.2023.47, BB.2023.49, BB.2023.55, BB.2023.56 | Gesuch; Bundes; Beschwerde; Verfahren; Bundesstrafgerichts; Gesuchsteller; Beschwerdekammer; Betreibung; Gericht; Stundung; Erlass; Verfahrenskosten; Verfahren; Recht; Gerichtsgeb?hr; Gerichtsgeb?hren; Finanzdienst; Eingabe; Entscheid; Betreibungsverfahren; Kanton; Kostenerlass; Bundesgericht; Kostenauflage; Forderungen; Beh?rde; Urteil; Verh?ltnisse; Gesuche |
Autor | Kommentar | Jahr |
PETER | Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs | 1998 |