CCS Art. 78 - Protezione della natura e del paesaggio

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 78 CCS dal 2024

Art. 78 Costituzione federale della Confederazione Svizzera (CCS) drucken

Art. 78 Protezione della natura e del paesaggio

1 La protezione della natura e del paesaggio compete ai Cantoni.

2 Nell’adempimento dei suoi compiti, la Confederazione prende in considerazione gli obiettivi della protezione della natura e del paesaggio. Ha cura dei paesaggi, dei siti caratteristici, dei luoghi storici nonché dei monumenti naturali e culturali; quando l’interesse pubblico lo richieda, li conserva integri.

3 Può sostenere gli sforzi volti a proteggere la natura e il paesaggio nonché, per contratto o per espropriazione, acquistare o salvaguardare opere d’importanza nazionale.

4 Emana prescrizioni a tutela della fauna e della flora e a salvaguardia dei loro spazi vitali nella loro molteplicit naturale. Protegge le specie minacciate di estinzione.

5 Le paludi e i paesaggi palustri di particolare bellezza e importanza nazionale sono protetti. Non vi si possono costruire impianti né procedere a modifiche del suolo. Sono eccettuate le installazioni che servono a preservare lo scopo protettivo o l’utilizzazione agricola gi esistente.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 78 Costituzione federale della Confederazione Svizzera (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU7H 18 235Erforderliche Abklärungen für die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnismässigkeit einer Sanierung im Sinn von Art. 17 Abs. 2 BZR.Sanierung; Abbruch; Neubau; Gebäude; Schutz; Interesse; Ortsbild; Sanierungs; Zürichstrasse; Baute; Ortsbilds; Ortsbildschutz; Interessen; Verhältnis; Hausschwamm; Bundes; Luzern; Abbruchbewilligung; Verhältnismässigkeit; Bericht; Objekt; Abbruchverbot; Ortsbildschutzzone; Stadt; Entscheid; önne
LU7H 14 172Die Stellungnahme einer kantonalen Fachbehörde zu einer Ortsplanung unterliegt zumindest dann nicht dem Akteneinsichtsrecht, wenn der Regierungsrat die Stellungnahme nicht in seiner Funktion als Beschwerdeinstanz mit Bezug auf ein konkretes Verfahren, sondern als Genehmigungsinstanz nach § 20 Abs. 1 und 2 PBG eingeholt hat (E. 3.4.).

Eine abschliessende Beurteilung der Lärmsituation (und allfälliger weiterer Immissionen) ist im Rahmen der Grundnutzungsplanung verfrüht (E. 5.4.3.).

Auf der Stufe der BZO fehlen die projektbezogenen Angaben, die die Beurteilung eines Hochhausstandorts unter Eingliederungsaspekten erlauben würden. Entsprechende Festlegungen – insbesondere, ob die für Hochhäuser geltende Maximalhöhe ausgeschöpft werden darf – haben im vorgeschriebenen Gestaltungsplan- und im nachfolgenden Baubewilligungsverfahren zu erfolgen und sind bei dieser Gelegenheit zu überprüfen. Im Nutzungsplanungsverfahren ist die Eingliederungsfrage einzig im Grundsatz und losgelöst von einem konkreten Projekt zu beleuchten. Im konkreten Fall liegen keine Anhaltspunkte vor, welche ein Hochhaus am streitbetroffenen Standort von vornherein als nicht recht- oder zweckmässig erscheinen liessen (E. 6.2.2.).

Der Fokus des ISOS ist im Zusammenhang mit Schutzobjekten – vorbehältlich darin ausgewiesener Freihaltebereiche oder Umgebungsrichtungen – in erster Linie auf die vorhandene Bausubstanz resp. -struktur des betreffenden Ortsteils gerichtet. In Bezug auf die streitbetroffenen unüberbauten Grundstücke geht solches aus dem ISOS nicht hervor.

Grundstück; Bundes; Grundstücke; Luzern; Urteil; Planung; Bebauung; Bebauungs; Bundesplatz; Planungs; Ortsbild; Gebiet; Blockrandbebauung; Hochhaus; Vorinstanz; Verwaltung; Stadt; Verwaltungs; Gestalt; Bebauungsplan; Schutz; Zonen; Recht; Kanton; Nutzungs; Gestaltung; Verwaltungsgericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2023.236-Denkmal; Altstadt; Stadt; Denkmalpflege; Biberschwanzziegel; Bundes; PV-Anlage; Solothurn; Gebäude; Schutz; Vorstadt; Ziegel; Denkmals; Paneelen; Biberschwanzziegeln; Material; PV-Paneele; Kultur; Solaranlage; Verwaltungsgericht; Dachfläche; Kanton; Kreuzacker; Baugesuch; Denkmalschutz; Verfügung; ändig
SOVWBES.2020.147-Schutz; Bundes; Verkehr; Verkehrs; Kommission; Lärm; Schutzziel; Regierungsrat; Gutachten; Interesse; Ortsbild; Kommissionen; Projekt; Städtchen; Beeinträchtigung; Planung; Viadukt; Recht; Erhalt; Baute; Strasse; Umfahrung; Landschaft; Vorhaben; Bauten; Eingriff; Schutzziele; Interessen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 II 36 (1C_573/2018)
Regeste
 a Windpark Grenchenberg; Richtplanpflicht ( Art. 8 Abs. 2 RPG ). Anforderungen an die auf Stufe Richtplan nötigen Abklärungen. Dazu gehört das Vorkommen gefährdeter und national prioritärer Arten, die ein Konfliktpotenzial mit Windenergieanlagen aufweisen (E. 2.1 und 2.5). Vorliegend wurden diese Abklärungen im Nutzungsplanverfahren nachgeholt; alternative, aus Sicht des Vogel- und Fledermausschutzes bessere Alternativstandorte sind nicht ersichtlich. Unter diesen Umständen ist das Projekt nicht schon wegen der unvollständigen Abklärung im Richtplanverfahren aufzuheben (E. 2.6).
Arten; Schlag; Schutz; Fledermäuse; Schlagopfer; Grenchen; Vogel; Standort; Interesse; Schweiz; Windpark; Grenchenberg; Wanderfalke; Wanderfalken; Massnahme; Hrdet; Monitoring; Energie; Projekt; Kollision; Standorte; Bundes; Vögel; Rotor; Interessen; Abschaltplan
147 I 308 (1C_43/2020)
Regeste
Art. 87 Abs. 1 und Art. 89 Abs. 1 lit. b BGG , Art. 78 Abs. 1 BV , Übereinkommen vom 3. Oktober 1985 zum Schutz des baugeschichtlichen Erbes in Europa (sog. Granada-Übereinkommen); Rechtmässigkeit von kantonalen Bestimmungen über den Denkmalschutz (abstrakte Normenkontrolle). Legitimation zur Erlassbeschwerde von Eigentümern von geschützten und potentiell schützenswerten Gebäuden im Kanton im Zusammenhang mit neuen kantonalen Bestimmungen über den Denkmalschutz (E. 2).
Schutz; Granada-; Bundes; Kanton; Recht; Übereinkommen; Objekt; Bestimmungen; Granada-Übereinkommen; Konvention; Denkmäler; Gesetzes; Denkmal; Objekte; Eigentümer; Bundesgericht; Bundesverfassung; Erlass; Kantone; Heimatschutz; Normen; Interesse; Vertrag; Unterschutzstellung; Granada-Konvention; Kriterien

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-3425/2019Schutz des ökologischen Gleichgewichts (Übriges)Bundes; Interesse; Interessen; Flughafen; Fruchtfolgeflächen; Kompensation; Kanton; Vorinstanz; Richt; Sachplan; Interessenabwägung; Recht; Ersatz; Richtplan; Ersatzmassnahme; Natur; Projekt; Verfügung; Plangenehmigung; Umwelt; Auflage; Raumplanung; Vorgabe; Ersatzmassnahmen; Verfahren; Urteil; Heimat
BVGE 2016/35HochspannungsleitungenInteresse; Interessen; StromVG; Anschluss; Elektrizität; Entscheid; Plangenehmigung; Vorinstanz; Gewässer; Liegenschaft; Bauzone; Bundes; Energie; Urteil; Elektrizitätsnetz; Raumplanung; Anlage; Erschliessung; Liegenschaften; Anlagen; Baute; Interessenabwägung; Recht; Anschlussgarantie

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Basler Kommentar Bundesverfassung2015
Waldmann, GriffelBasler Kommentar zur Bundesverfassung2015