BPR Art. 76d - Fristen und Modalitäten der Offenlegungspflicht
Einleitung zur Rechtsnorm BPR:
Das Bundesgesetz über die politischen Rechte regelt die politische Partizipation der Bürger in der Schweiz, einschliesslich des Wahlrechts und Stimmrechts auf Bundesebene. Es enthält Bestimmungen zur Organisation von Wahlen und Abstimmungen, zur Zulassung von Parteien und Kandidaten sowie zur Ausübung politischer Rechte, um die demokratische Legitimation der politischen Entscheidungsprozesse zu gewährleisten und die Bürgerbeteiligung zu stärken. Das Gesetz ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung der demokratischen Grundprinzipien und trägt zur Stabilität und Legitimität des politischen Systems in der Schweiz bei.
Art. 76d BPR vom 2022
Art. 76d Fristen und Modalitäten der Offenlegungspflicht
1 Einzureichen sind:a. die Angaben nach Artikel 76b jährlich;b. bei Abstimmungen und Wahlen in den Nationalrat die budgetierten Einnahmen 45 Tage vor und die Schlussrechnung über die Einnahmen sowie monetäre und nicht monetäre Zuwendungen im Sinne von Artikel 76c Absatz 2 Buchstabe b 60 Tage nach der Abstimmung oder Wahl;c. bei Wahlen in den Ständerat die Schlussrechnung über die Einnahmen sowie monetäre und nichtmonetäre Zuwendungen im Sinne von Artikel 76c Absatz 2 Buchstabe b 30 Tage nach Amtsantritt.
2 Zwischen dem Ende der Einreichungsfrist für die budgetierten Einnahmen und der Wahl oder Abstimmung sind monetäre und nichtmonetäre Zuwendungen nach Artikel 76c Absatz 2 Buchstabe b der zuständigen Stelle unverzüglich zu melden.
3 Bei den budgetierten Einnahmen und in der Schlussrechnung über die Einnahmen sind die monetären und nichtmonetären Zuwendungen separat auszuweisen.
4 Bei der Meldung der monetären und nichtmonetären Zuwendungen im Wert von mehr als 15 000 Franken sind der Wert und das Datum der Zuwendung sowie der Name, der Vorname und die Wohnsitzgemeinde oder die Firma und der Sitz der Urheberin oder des Urhebers der Zuwendung anzugeben.
5 Die Angaben nach Absatz 4 sind zu belegen.
6 Der Bundesrat legt die Form der Meldung fest.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.