Zivilgesetzbuch (ZGB)
Art. 730 ZGB vom 2024
Art. 730 Erster Abschnitt: Die Grunddienstbarkeiten A. Gegenstand
1 Ein Grundstück kann zum Vorteil eines andern Grundstückes in der Weise belastet werden, dass sein Eigentümer sich bestimmte Eingriffe des Eigentümers dieses andern Grundstückes gefallen lassen muss oder zu dessen Gunsten nach gewissen Richtungen sein Eigentumsrecht nicht ausüben darf.
2 Eine Verpflichtung zur Vornahme von Handlungen kann mit der Grunddienstbarkeit nur nebensächlich verbunden sein. Für den Erwerber des berechtigten oder belasteten Grundstücks ist eine solche Verpflichtung nur verbindlich, wenn sie sich aus dem Eintrag im Grundbuch ergibt. (1)
(1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 11. Dez. 2009 (Register-Schuldbrief und weitere Änderungen im Sachenrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2012 ([AS 2011 4637]; [BBl 2007 5283]).
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 730 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB180045 | Verbot | Beklagten; Grundstück; Verbot; Kat-; Belasteten; Recht; Kat-Nr; Grundstücke; Berufung; Breiten; Meilen; Grundstücks; Verfahren; Klage; Bezirks; Fahrzeug; Grundstückes; Urteil; Landstreifen; Liegenschaft; Eigentümer; Bezirksgericht; Fahrzeuge; Wäre; Dienstbarkeitsbelastete; Parkieren; Berechtigten; Garagen; Gartenabschlussmauer |
ZH | LB180039 | Wegrechtsdienstbarkeit | Massnahme; -Strasse; Passage; Recht; Berufung; Vorsorgliche; Massnahmen; Beklagten; Bezirksgericht; Vorinstanz; Entscheid; übung; Ausübung; Anordnung; Grundstück; Erlass; Trottoir; Gutzumachen; Wegrecht; Sinne; Vorsorglicher; Verfahren; Abteilung; Unmittelbar; Vorsorglichen; Wegrechts; Gericht; Interesse; Berufungskläger; Berufungsbeklagte |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | I/1-2011/133 | EntscheidPräsident Thomas Vögeli, Mitglieder Fritz Buchschacher und Markus Frei; Gerichtsschreiber Thomas Scherrer | |
LU | A 07 72_1 | Der Rückbehalt eines Nutzungsrechts an einem Teil eines Parkhauses durch die Verkäuferschaft stellte im konkreten Fall eine steuerbegründende Handänderung gestützt auf § 2 Ziff. 3 lit. c HStG dar. | |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 III 1 (5A_341/2019) | Regeste Art. 655 Abs. 2 Ziff. 2 und Abs. 3 ZGB ; Teilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts. Zulässigkeit und Voraussetzungen der flächenmässigen Aufteilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts, insbesondere mit Rücksicht auf die gesetzliche Mindestdauer der Baurechtsdienstbarkeit (E. 2.1 und 3-6). | Baurecht; Recht; Dauernde; Selbständige; Baurechts; Grundstück; Grundbuch; Selbständigen; Dauernden; Rechte; Mindestdauer; Grundstücke; Aufl; Kommentar; LIVER; Eintrag; Fläche; Liegenschaft; Gesetzliche; Bestehende; Beschwerde; Werden; Eigentum; Begründung; Teilung; Bestimmungen; Sachen; Zürcher; Hinweis; Aufteilung |
144 III 88 (5A_698/2017) | Art. 736 Abs. 1 ZGB; sachenrechtliche Typenfixierung im Streit um den Verlust des Interesses an der Grunddienstbarkeit; Erheblichkeit einer öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung. Die Eigentümerin des herrschenden Grundstücks kann sich der Löschung des als Grunddienstbarkeit eingetragenen Parkplatzbenutzungsrechts nicht mit dem Argument widersetzen, dass sie die Parkplätze gegen Entgelt Dritten zur Verfügung stellen will (Prinzip der Typenfixierung; E. 5.2). Daran ändert nichts, dass das herrschende Grundstück mit einer öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung belastet ist, wonach auf dem dienenden Grundstück für ein anderswo gelegenes Mehrfamilienhaus eine Anzahl Besucherparkplätze zur Verfügung stehen muss (E. 5.3). | Grundstück; Grunddienstbarkeit; Grundstücks; Beschwerde; Parkplatz; Grundbuch; öffentlich-rechtliche; Eigentums; Eigentumsbeschränkung; Recht; Beschwerdeführerin; Urteil; Parkplätze; Verfügung; Herrschende; Mehrfamilienhaus; Eigentümer; Beschränkte; Nutzniessung; Typenfixierung; öffentlich-rechtlichen; Herrschenden; Löschung; Berechtigten; Streitige; Interesse; Parkplatzbenutzungsrecht; Eigentümerin; Parkplatzbenutzungsrechts; Besucherparkplätze |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BP.2014.7 | Einstellung des Verfahrens (Art. 322 Abs. 2 StPO). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 29 Abs. 3 BV). | Beschwerde; Recht; Beschwerdegegner; Verfahren; Bundes; Gef?hrdung; Verfahrens; Recht; Verfahrensakten; Verfahrensakten; Verfahren; Ersuchte; Person; Beschwerdef?hrer; Versuchte; Spreng; Gericht; Verteidigung; Amtliche; Bundesanwaltschaft; Einstellung; Versuchter; Mittelbar; Verf?gung; Verletzung; Rucksack; Rechtsgut; A-Verein; Unentgeltliche |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Heinz Rey | Berner Kommentar, Bern | 1981 |
Liver | Zürcher Kommentar zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch | 1980 |