ZPO Art. 73 -

Einleitung zur Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 73 ZPO vom 2024

Art. 73 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 73 Hauptintervention

1 Wer am Streitgegenstand ein besseres Recht behauptet, das beide Parteien ganz oder teilweise ausschliesst, kann beim Gericht, bei dem der Prozess erstinstanzlich rechtshängig ist, gegen beide Parteien Klage erheben.

2 Das Gericht kann den Prozess bis zur rechtskräftigen Erledigung der Klage des Hauptintervenienten einstellen oder die Verfahren vereinigen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 73 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRA190004Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Vorinstanz; Recht; Kläger; Klägers; Entscheid; Klage; Beklagten; Gehör; Kündigung; Entschädigungsfolgen; Parteien; Verletzung; Verfahren; Gehörs; Urteil; Kanton; Sinne; Eventualbegründung; Sachverhalt; Arbeitslosenkasse; Parteientschädigung; Dispositivziffer; Eingabe; Teilklage; Zinsen
VDPron/2023/1édure; évrier; érêt; Monsieur; Intervention; érant; épens; édiat; érants; Intervenant; élégué; évue; écision; ésente; édiatement; Schweizer; ’audience; ’elle; Intérêt; Zivilprozess; ’intervention; équitable; ’avocat; Confirmer; élai; Débouter; Condamner
Dieser Artikel erzielt 38 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
FreiBasler Kommentar zur ZPO2017
Sutter-Somm, Staehelin, Leuenberger, Schweizer Kommentar zur ZPO2016