CC Art. 715 -

Einleitung zur Rechtsnorm CC:



Art. 715 CC de 2024

Art. 715 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 715 2. Pacte de réserve de propriété a. En général

1 Le pacte en vertu duquel l’aliénateur se réserve la propriété d’un meuble transféré l’acquéreur n’est valable que s’il a été inscrit au domicile actuel de ce dernier, dans un registre public tenu par l’office des poursuites.

2 Le pacte de réserve de propriété est prohibé dans le commerce du bétail.


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Art. 715 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT110119Rechtsöffnung Beklagten; Verfahren; Recht; Vorinstanz; Vereinbarung; Partei; Parteien; Konti; Behauptung; Betreibung; Sperrung; Tatsache; Rechtsöffnung; Gericht; Tatsachen; Ziffer; Urteil; Betrag; Aufhebung; Leistung; Beweismittel; Beschwerdeverfahren; Vorbringen; Sinne; Substanziierungs
VDPlainte/2023/37été; -linge; ébiteur; èche-linge; érieur; ’Office; ’au; érieure; était; Autorité; ’il; édé; écis; ésident; écision; épens; établi; édéral; ’est; Président; éposé; épense; ’ils; Entretien; éservé
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
131 III 595Im Ausland begründeter Eigentumsvorbehalt; kein Registereintrag in der Schweiz (Art. 715 Abs. 1 ZGB; Art. 102 Abs. 2 IPRG). Dem Registereintrag gemäss Art. 715 Abs. 1 ZGB kommt nach konstanter Rechtsprechung Ordre-public-Charakter zu, so dass der im Ausland begründete Eigentumsvorbehalt seine Gültigkeit nach Ablauf der dreimonatigen Schonfrist des Art. 102 Abs. 2 IPRG verliert (E. 2.3.2). Der Aussonderungsanspruch setzt einen gültigen Eigentumsvorbehalt voraus, den der Ansprecher zu beweisen hat (E. 2.3.3). Eigentum; Eigentumsvorbehalt; Schweiz; Recht; Konkurs; Aussonderung; Vorinstanz; Urteil; Konkursmasse; Berufung; Bundesgericht; Beklagten; Einfuhr; Erwerb; Werkzeuge; Aussonderungsklage; Eigentumsvorbehalts; Register; Gültigkeit; Mobiliarpfand; Übernahme; Eintrag; Aktiven; Passiven; Ausland; ündete
110 II 153Art. 226a OR. Verweigerung der provisorischen Rechtsöffnung wegen angeblicher Nichtigkeit des der Forderung zugrundeliegenden Vertrages. Es ist nicht willkürlich, die Nichtgewährung des für den Fall der Zahlung innert dreissig Tagen vereinbarten Skontos bei Ratenzahlung als Teilzahlungszuschlag zu betrachten und deshalb den Vertrag als Abzahlungsvertrag im Sinne von Art. 226a OR einzustufen. Vertrag; Teilzahlungszuschlag; Abzahlungsvertrag; Skonto; Eigentum; Amtsgerichtspräsident; Olten-Gösgen; Eigentumsvorbehalt; Tornado; Rechtsöffnung; Ratenzahlung; Kaufpreis; Sinne; Entscheid; Barzahlung; Eigentumsvorbehalts; Restkaufpreis; Urteil; Nichtgewährung; Zahlung; Skontos; Betreibung; Betrag; Erwägungen; Anzahlung; Restbetrag; Teilzahlungsaufschlag; Franken

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schwander, Schweizer Basel1998