CC Art. 705 -

Einleitung zur Rechtsnorm CC:



Art. 705 CC de 2024

Art. 705 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 705 II. Dérivation

1 Le droit de dériver des sources peut, dans l’intérêt public, être soumis certaines conditions, restreint ou supprimé par la législation cantonale.

2 Le Conseil fédéral prononce sans recours dans les conflits qui se produisent entre cantons.


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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
122 III 49Art. 704 Abs. 1 ZGB; Abgrenzung zwischen Privat- und Bachquelle. Eine Quelle, die auf einem privaten Grundstück entspringt und von Anfang an einen Bach bildet, ist nicht eine Privatquelle und als solche Bestandteil des Grundstückes, sondern eine Bachquelle und damit Teil des von ihr gebildeten Gewässers. Ob eine Quelle einen Bach bildet, hängt von der Mächtigkeit und Stetigkeit der Quelle ab.
Quelle; Wasser; Privat; Bachquelle; Eigentum; Privatquelle; Schüttung; Gemeinde; Gewässer; Wasserlauf; Recht; Grundstück; Mächtigkeit; Stetigkeit; Bach; Privatquellen; Anfang; Bundesgericht; Feststellungen; Quellen; Kanton; Vorinstanz; Urteil; Raron; Bestandteil; Wassermenge; Wasserlaufs; Grundstücke; Rechtsprechung