Art. 65 LDA de 2022
Art. 65 (1) Mesures provisionnelles
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
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Art. 65 Loi sur le droit d’auteur (URG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HE140296 | vorsorgliche Massnahmen | Beklagte; Beklagten; Recht; Zitat; Urheber; Gesuch; Roman; Reportage:; Werke; Roman:; Plagiat; Massnahme; Verfügung; Gesuchsgegner; Androhung; Hauptsache; Massnahmen; Bestrafung; Öffentlichkeit; Parteien; Urheberrecht; Über; Autors; Exemplare; Wasser; Augen; Kaspische; üssen |
SG | DZ.2009.3 | Entscheid Art. 11 Abs. 2 und 65 Abs. 1 und 2 URG (SR 231.1); Art. 6 Abs. 1 ZGB (SR 210) | Urheber; Rückbau; Bundeszivilrecht; Gallen; Klage; Recht; Verwaltungs; Urheberrecht; Verwaltungsgericht; Unterlassung; Baurecht; Kanton; Verwaltungsgerichts; Bundesgericht; Beklagten; Entscheid; Hauptsache; Massnahmen; Schöpfer; Ausführung; Architekten; Baubewilligung; Urteil; Begründung; Entscheide; Urheberpersönlichkeitsrechte; Klägern |
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