SCC Art. 646 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 646 SCC from 2024

Art. 646 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 646 I. Co-ownership 1. Relationship among co-owners

1 Co-ownership exists where several persons own a share in an object which is physically undivided.

2 Unless otherwise stipulated, they are co-owners in equal measure.

3 Each co-owner has the rights and obligations of ownership in respect of his or her share in the object, and said share may be alienated and pledged by him or her, or distrained by his or her creditors.


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Art. 646 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210211Unterlassung und ForderungNutzungs; Verwaltung; Verwaltungsordnung; Recht; Parteien; Grundstück; Miteigentum; Miteigentümer; Miteigentums; Grundbuch; Miteigentumsanteil; Fläche; Rechtsbegehren; Beklagte; Beklagten; Aussenfläche; Grundstücks; Mietvertrag; Klage; Werbesäule; Werkstatt; Sonderrecht; Grenzzaun; Flächen; Obergeschoss; Gebäude; Unterbaurecht; Werkstattgebäude; Vorplatz
ZHLC190001EhescheidungParte; Parteien; Liegenschaft; Beklagten; Klägers; Vorsorge; Unterhalt; Berufung; Scheidung; Betrag; Recht; Vereinba; Vereinbarung; Urteil; Vorsorgeausgleich; Rechtskraft; Eintritt; Hypothek; Scheidungsurteil; Anspruch; Zahlung; WEF-Vorbezug; Urteils; Abzüglich; Verkauf; Konto
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2023.94-Apos; AK-Nr; Liegenschaft; Vermögens; Berechnung; Verfügung; Einsprache; Verkehrs; Einspracheentscheid; Rückforderung; Miteigentum; Renten; Einnahme; Miteigentums; Einnahmen; Position; Miteigentumsanteil; Eigenmietwert; Ausgaben; Anspruch; Ergänzung; Verkehrswert; Liegenschaftsaufwände; Hypothekarzinsen; Vermögensverzehr; «Eigenmietwert; Ergänzungsleistung; Betrag; Recht
SOSGNEB.2022.1-Steuer; Rekurrent; Wohnung; Handänderung; Grundstück; Entscheid; Steuerbefreiung; Liegenschaft; Rekurs; Handänderungssteuer; SGNEB; Einsprache; Wohneigentum; Wohnungen; Mehrfamilienhaus; Einspracheentscheid; Rekurrenten; Anspruch; Gesetzes; Begründung; Erwerb; Steuergericht; Gehör; Rechtsgleichheit; Miteigentümer; Selbstnutzung; Familien; Verfügung; Eigentümer
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
130 III 306Art. 973 Abs. 1 ZGB; öffentlicher Glaube des Grundbuchs; Grenzen. Der Eintrag eines nicht eintragungsfähigen Rechts geniesst den Schutz des öffentlichen Glaubens nicht (E. 3.1). Eintragungsfähig ist eine Grunddienstbarkeit, die einen Stockwerkeigentumsanteil zu Gunsten eines anderen belastet (E. 3.2), selbst wenn der belastete Stockwerkeigentumsanteil in unselbstständiges Miteigentum aufgeteilt ist (E. 3.3). Stockwerke; Miteigentum; Grundbuch; Stockwerkeinheit; Autoeinstellhalle; Miteigentums; Eintrag; Grundstück; Eigentümer; Miteigentumsanteil; Eigentum; Grunddienstbarkeit; Miteigentumsanteile; Einstellplatz; Eintragung; Autoeinstellhalle; Anmerkung; Glaube; Stockwerkeigentum; Stockwerkeinheiten; Benutzung; Beklagten; Grundbuchs; -dingliche; Anmerkungsgrundstück; Miteigentümer
130 III 13Art. 646 Abs. 3 ZGB, Art. 32 GBV; unselbstständiges Miteigentum, Teilung des Hauptgrundstückes. Ist eine Parzelle im Grundbuch als unselbstständiges Miteigentum von mehreren Hauptgrundstücken eingetragen, können die Beziehungen zwischen diesen Liegenschaften ohne Zustimmung sämtlicher Miteigentümer nicht geändert werden. Eine solche Änderung liegt nicht nur vor, wenn ein Miteigentumsanteil von einem Hauptgrundstück losgelöst wird, insbesondere um auf einen Dritten übertragen oder an ein anderes Grundstück gebunden zu werden, sondern auch wenn ein Hauptgrundstück geteilt wird und der daran gebundene unselbstständige Miteigentumsanteil vollständig auf eine der aus der Teilung hervorgegangenen Parzellen übertragen wird (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 5.2). été; épendant; épendante; étaire; être; étaires; était; STEINAUER; Immeuble; Accord; Intimée; éné; Miteigentum; Honneur; -part; -fonds; Hauptgrundstück; èrement; Arrêt; Genève; Habitation; Inscription; Selon; LIVER; SCHNEIDER; Miteigentums; Kommentar; WICHTERMANN

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-56/2014Direktzahlungen und ÖkobeiträgeBetrieb; Quot;; Betriebe; Quot;C; Landwirtschaft; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Verfahren; Verfügung; Bundes; Recht; Bewirtschafter; Anerkennung; Entscheid; Direktzahlungen; Miteigentum; Liegenschaft; Verfahrens; Kanton; Bundesverwaltungsgericht; Luzern; Fassung; Betrieben; Beschwerdeführern; Grundstück; Generation

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2016.389Beschlagnahme (Art. 263 ff. StPO). Grundbuchsperre (Art. 266 Abs. 3 StPO).Bundes; Beschlag; Beschlagnahme; Konto; Grundbuch; Vermögenswerte; Liegenschaft; Einziehung; Grundbuchsperre; Entscheid; Ersatzforderung; Bundesgericht; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Verfahren; Bundesstrafgericht; Verfügung; Bundesstrafgerichts; Urteil; Bundesgerichts; Kontos; Gericht; Apos;; Beschwerdekammer; Verfügungen; Verfahrens

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
BrunnerBasler Kommentar Zivilgesetzbuch2015
Brunner Kommentar zum schweizerischen Privatrecht2003