SCC Art. 645 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 645 SCC from 2024

Art. 645 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 645 2. Exclusions

Chattels do not qualify as accessories if they are intended for temporary use or consumption by the possessor of the main object, are not intrinsically related to it or are connected with it only for storage, sale or hire purposes.


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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
80 II 228Grundpfandrecht, Erstreckung auf die Zugehör (Art. 805, 644 /5 ZGB). Nur solche Sachen können als Zugehör gelten, die für die Bewirtschaftung oder Benützung oder Verwahrung der Hauptsache oder für die auf ihr selbst sich abspielende gewerbliche oder industrielle Tätigkeit nötig oder dienlich sind. Wenn ein Bauunternehmer auf seinem Grundstück, wo sich sein Bureau befindet, Baugerätschaften und -materialien aufbewahrt, die anderswo für Bauarbeiten verwendet werden, so sind diese Sachen nicht Zugehör seines Grundstückes. Zugehör; Grundstück; Liegenschaft; Sachen; Gemeinschuldner; Gemeinschuldners; Hauptsache; Pfand; Urteil; Vorinstanz; Konkurs; Betrieb; Verpfändung; Bureau; Bauma; Grundbuch; ührt; önne; Kredit; Recht; Grundpfandrecht; Bewirtschaftung; Benützung; Verwahrung; Bauarbeiten; Pfandrecht; Berufung; Zweck; Sinne; Fälle