SCC Art. 644 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 644 SCC from 2024

Art. 644 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 644 III. Accessories 1. Definition

1 Any disposition affecting an object also applies to its accessories, unless an exception is made.

2 Accessories are those chattels which, according to local custom or the clear will of the main object'"s owner, permanently facilitate the management, use or preservation of the main object and are auxiliary thereto by virtue of having been joined to it, adapted to it or otherwise connected with it.

3 If an object is an accessory, it remains so regardless of temporary separation from the main object.


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Art. 644 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE120241Nichtanhandnahme Wohnung; Küche; Staatsanwaltschaft; Recht; Nichtanhandnahme; Einbauküche; Räumung; Verfügung; Untersuchung; Eingabe; Mobiliar; Beschwerdegegnerin; Zürich-Limmat; Beschwerdegegnerinnen; Anzeige; Entscheid; Sachverhalt; Verhältnis; Entschädigung; Kanton; Stellung; Anzeige; Mitnahme; Kantons; Sachen; Stellungnahme; Tatbestände; Beiständin; Eigentum
ZHPS110119Festsetzung des ZugehörsBetreibung; Zugehör; Verfügung; SchKG; Betreibungsamt; Entscheid; Nichtig; Zugehörs; Nichtigkeit; Aufsichtsbehörde; Liegenschaft; Festsetzung; Sinne; Schuldbetreibung; Konkurs; Schuldbetreibungs; Bezirksgericht; Zuständigkeit; Verfahren; Urteil; Beschwerdegegner; Hinwil; Konkurssachen; Interesse; Lastenverzeichnis; Cometta/Möckli; Grundpfand
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2004/127Entscheid Fernmelderecht, Abgrenzung öffentliches Recht/Zivilrecht, Art. 37 FMG (SR 784.10). Eine Streitigkeit zwischen einer Fernmeldekonzessionärin und dem Kanton St. Gallen über die Frage, ob sich der im FMG verankerte Anspruch auf das Eigentum an den Leitungen in öffentlichem Grund auch auf Leerrohre und Kabelschutzanlagen erstreckt, ist zivilrechtlicher Natur, weshalb darüber nicht hoheitlich von der Behörde mittels Verfügung entschieden werden kann (Verwaltungsgericht, B 2004/127). Kabel; Recht; Verwaltung; Eigentum; Leerrohre; Bewilligung; Sachen; Verfügung; Kanton; Kabelkanal; Bundes; Swisscom; Leerrohren; Eigentums; Quot; Entscheid; Gallen; Strasseninspektor; Strasseninspektorat; Bewilligungsnehmerin; Eigentumsverhältnisse; öffentlich-rechtliche; Zuständigkeit; Verwaltungsrecht; Kabelschutzrohranlage; Über; Baudepartement; Verwaltungsgericht; Kantons
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
104 III 28Zugehöreigenschaft von Hotelmobiliar (Art. 644/645 ZGB). - Tragweite einer Anmerkung im Grundbuch, die sich auf das Mobiliar eines inzwischen abgerissenen Hotels bezieht (E. 2). - Klarer Wille des Eigentümers, das Mobiliar als Zugehör des Hotels zu betrachten (E. 3). Hotel; Zugehör; Mobiliar; Fuchs; Hotelmobiliar; Wille; Willen; Grundbuch; Liegenschaft; Anmerkung; Konkurs; Crédit; Foncier; Continental; Vaudois; Eigentümer; Urteil; Zugehöreigenschaft; Hotels; Baukredit; Schuldbrief; Berufung; Willens; Lausanne; Zugehöranmerkung; Hauptsache; Grundbuchanmerkung; Zeitpunkt; Restaurant
98 Ia 163Art. 4 BV; Art. 2 Üb. Best. BV; Handänderungsabgabe. Art. 7 Abs. 1 des bernischen Gesetzes über die Handänderungs- und Pfandrechtsabgaben vom 15. November 1970 (Besteuerung der anlässlich eines Grundstückerwerbs mitveräusserten Zugehör) verstösst weder gegen Art. 4 BV noch gegen die derogatorische Kraft des Bundesrechts. Zugehör; Grundstück; Abgabe; Handänderungs; Handänderungsabgabe; Grundstücks; Grundbuch; Urteil; Leistung; Recht; Kanton; Steuer; Zusammenhang; Übertragung; Verwaltungsgericht; Entscheid; MEIER; Eigentum; Veräusserung; Behandlung; Bundesgericht; Kantons; Bundesrechts

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Meier-Hayoz, Breitschmid, Jungo, Arnet, Schweizer Hand zum Schweizer Privatrecht2016
Meier-Hayoz, Breitschmid, Jungo, Arnet, Schweizer Hand zum Schweizer Privatrecht2016