Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF) Art. 64

Zusammenfassung der Rechtsnorm LEF:



Art. 64 LEF dal 2024

Art. 64 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF) drucken

Art. 64 Della notificazione degli atti esecutivi A. Alle persone fisiche

1 Gli atti esecutivi si notificano al debitore nella sua abitazione o nel luogo in cui suole esercitare la sua professione. Quando non vi si trovi, la notificazione può essere fatta a persona adulta della sua famiglia o ad uno de’ suoi impiegati.

2 Ove non si trovi alcuna delle nominate persone, l’atto esecutivo viene consegnato ad un funzionario comunale o di polizia, perché lo rimetta al debitore.


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Art. 64 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS220054Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist in der Betreibung Zahlungsbefehl; Vorinstanz; SchKG; Betreibung; Pfändungsankündigung; Recht; Betreibungsamt; Kammer; Zustellung; Zahlungsbefehls; Entscheid; Sinne; Beschluss; Person; Aufsichtsbehörde; Schuldbetreibung; Konkurs; Schlieren/Urdorf; Verfahren; Betreibungsamts; Frist; Bestimmungen; Kanton; Parteien; Eventualbegründung; Bundesgericht; Obergericht; Oberrichter
ZHPS190015Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist / BetreibungSchuldner; Betreibung; Zahlungsbefehl; Rechtsvorschlag; Vorinstanz; SchKG; Frist; Betreibungsamt; Schuldners; Rechtsvorschlags; Aufsichtsbehörde; Wiederherstellung; Verfügung; Gläubiger; Entscheid; Zustellung; Betreibungsurkunde; Rechtsvorschlagsfrist; Mutter; Gesuch; Schuldbetreibung; Konkurs; Gesuchs; Brasilien; Person; Bundesgericht; Obergericht; Kantons; Oberrichter; Wädenswil
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSCBES.2023.73-Zahlungsbefehl; Betreibung; Polizei; Zustellung; Person; Aufsichtsbehörde; Polizeibeamte; Betreibungsamt; Samstag; Rechtsvorschlag; Beschwerdeführers; Zeuge; Schuldbetreibung; Konkurs; SchKG; Frist; Olten-Gösgen; Schuldner; Lions; Personen; Zahlungsbefehle; Schwester; Telefonnummer
SOSCBES.2024.1-Betreibung; Recht; Zustellung; Zahlungsbefehl; Konkurs; Schuldner; Betreibungsamt; SchKG; Konkursandrohung; Zahlungsbefehls; Olten-Gösgen; Rechtsvorschlag; Geschäftsführer; Schuldnerin; Schwiegermutter; Person; Bundesgericht; Schuldbetreibung; Urteil; Gläubigerin; Forderung; Frist; Haushalt; Aufsichtsbehörde; Nichtigkeit; Wohnung; Vertreter; Betreibungsurkunde; Kommentar; Personen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
134 III 112 (5A_421/2007)Art. 64 und 65 SchKG; Zustellung von Betreibungsurkunden. Betreibungsurkunden können den in Art. 65 Abs. 1 SchKG als Vertreter genannten Personen unmittelbar auch ausserhalb des Geschäftslokals der betriebenen juristischen Person oder Gesellschaft zugestellt werden (E. 3.1). Wenn der betreffende Vertreter nicht persönlich angetroffen wird, ist für die Ersatzzustellung Art. 64 SchKG anzuwenden (E. 3.2). SchKG; Person; Betreibung; Aufsichtsbehörde; Zustellung; Vertreter; Gesellschaft; Konkursandrohung; Geschäftslokal; Recht; Betreibungsurkunden; Personen; Geschäftslokals; Ersatzzustellung; Zahlungsbefehl; Bundesgericht; Verwaltung; Hinweis; Aktiengesellschaft; Verwaltungsratspräsidenten; Rechtsprechung; Ehefrau; Urteil; Zivilsachen; Betreibungsamt; Schaffhausen; Entscheid
125 V 317Art. 50 Abs. 3 UVG; Art. 213 Abs. 2 SchKG: Verrechnung von Forderungen auf Grund des UVG mit fälligen Leistungen. Die Verrechenbarkeit von ausstehenden Prämienforderungen des Unfallversicherers gegenüber dem ehemaligen Inhaber einer Einzelfirma mit dessen nach Konkurseröffnung entstandenem Anspruch auf Taggeldleistungen ist im Hinblick auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit zwar zu bejahen; die Verrechnung ist jedoch unzulässig, weil im Bereich von Art. 50 Abs. 3 UVG das in Art. 213 Abs. 2 Ziff. 2 SchKG statuierte Verrechnungsverbot zur Anwendung gelangt. Verrechnung; SchKG; Konkurs; Forderung; Sozialversicherung; Bereich; Forderung; Prämien; Recht; Gläubiger; Versicherungsgericht; Verrechnungsverbot; Prämienforderung; Rente; Unfallversicherung; Konkurseröffnung; Regelung; Leistung; Beitragsforderung; Renten; Forderungen; Leistungen; Einzelfirma; Über; Sozialversicherungsrecht; MAURER

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
StaehelinBasler Kommentar Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs [SchKG]2021
-Basler Kommentar SchKG I2021