SCC Art. 639 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 639 SCC from 2024

Art. 639 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 639 I. Joint and several liability

1 Even after the division of the estate, the heirs remain jointly and severally liable with their entire property for the debts of the testator to his or her creditors, providing the latter have not expressly or tacitly agreed to a division or transfer of such debts.

2 The joint and several liability of the co-heirs prescribes five years after the division or the subsequent date on which the debt claim fell due.


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Art. 639 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPF230058Erbausschlagung / Protokollierung und Nachberufung / KostenErben; Urteil; Einzelgericht; Erbschaft; Entscheid; Ausschlagungserklärung; Protokoll; Recht; Erblasserin; Behörde; Bezirksgericht; Protokollierung; Erbschaftssachen; Beschwerdeverfahren; Obergericht; Erbausschlagung; Testament; Urteils; Vorinstanz; Kanton; Dispositiv-Ziffer; Kantons; Zivilkammer; Oberrichterin; Bezirksgerichts; Testamentseröffnung; Lasses; Erbenermittlung
ZHPF210025Öffentliche letztwillige VerfügungErben; Verfahren; Vorinstanz; Meilen; Erblasserin; Einzelgericht; Bezirksgericht; Urteil; Verfügung; Bezirksgerichtes; Erbbescheinigung; Lasses; Kanton; Entscheid; Bundesgericht; Obergericht; Kantons; Zivilkammer; Oberrichterin; Gerichtsschreiberin; Schnarwiler; Eröffnung; Akten; Geschwister; Schuld; Rechnung; Parteientschädigung; Geschäfts-Nr:; Mitwirkend:; Lichti
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
127 III 1Art. 193 ZGB; Verjährung der Haftung. Die Ansprüche aus Art. 193 ZGB und aus Art. 285 ff. SchKG beruhen auf unterschiedlichen Voraussetzungen und haben andere Folgen; Vorrang von Art. 193 ZGB (E. 2a). Diese Bestimmung ist nur auf Forderungen anwendbar, die vor der ehevertraglichen Güterverschiebung entstanden sind; massgeblicher Zeitpunkt bei Rentenansprüchen, die der Gläubiger gestützt auf Art. 193 ZGB gegen den Ehegatten des Schuldners richtet (E. 2b). Der Haftungsanspruch nach Art. 193 ZGB verjährt in zehn Jahren (Art. 7 ZGB und Art. 127 OR). Die Fristen von Art. 285 ff. SchKG sind nicht anwendbar (E. 3a). SchKG; Schuld; Haftung; Verjährung; Recht; Ehegatte; Gläubiger; Rente; Renten; HAUSHEER; Urteil; Beklagten; Schuldner; Ehegatten; Haftungsanspruch; Witwe; Forderung; Zeitpunkt; Witwenrente; Klage; Begründung; Kantonsgericht; HAUSHEER/REUSSER/GEISER; Berufung; Konkurs; Ehevertrag; Gerichte; Betreibung; ühren
123 III 89Art. 761 OR. Gerichtsstand für Klagen aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit. Der Gerichtsstand am Sitz der Gesellschaft steht für alle Klagen aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit zur Verfügung, insbesondere auch für Klagen gegen die Erben der Verantwortlichen. Gericht; Gerichtsstand; Verantwortlichkeit; Klage; Erben; Gesellschaft; Beklagten; Person; Personen; Verantwortliche; Verantwortlichen; Gerichtsstands; Klagen; Gerichte; Forderung; Personen; Gesetzgeber; Gerichtsstandsvorschrift; Wohnsitz; Vorschrift; Anwendungsbereich; Verwaltung; Urteil; Verwaltungsrat; Bezirksgericht; Auslegung; öglich

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4558/2012Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungVorinstanz; Verfügung; Recht; Arbeitgeber; Vorakten; Forderung; Bundes; Zwangsanschluss; Beschwerde; Vorsorge; Verfahren; Wiedererwägung; Erben; Auffangeinrichtung; Vorsorgeeinrichtung; Betreibung; Arbeitnehmer; Verfahrens; Anschluss; Beiträge; Verfahrenskosten; Bundesverwaltungsgericht; Wiedererwägungsverfügung; Beschwerdeführer; Parteien; Rechtsvorschlag; Beschwerdeführers; Verwaltung; Begehren
C-4656/2009Zwangsanschluss an die AuffangeinrichtungVerfügung; Erben; Vorinstanz; Bundes; Recht; Anschluss; Auffangeinrichtung; Pflege; Erbengemeinschaft; Beigeladene; Arbeitgeber; Zwangsanschluss; Arbeitnehmer; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Begründung; Vorsorge; Gehör; Beigeladenen; Zeitpunkt; Jahreslohn; Beweis; Parteien; Vorakten; Verstorbene; Entscheid; Realisierung; Pflegeleistung; Erbteilung; Entschädigung