Art. 626 CCS dal 2024
Art. 626 Capo terzo: Della collazione
1 Gli eredi legittimi sono reciprocamente obbligati a conferire tutto ciò che il defunto ha loro dato per atto tra vivi in acconto della loro quota.
2 È soggetto a collazione, salvo espressa disposizione contraria del defunto, tutto ciò che il medesimo ha dato ai suoi discendenti per causa di nozze, corredo, cessione di beni, condono di debiti o simili liberalit .
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Art. 626 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB210059 | Forderung | Pflichtteil; Erblasser; Grundstück; Berufung; Vorinstanz; Beklagten; Zuwendung; Pflichtteils; Recht; Pflichtteile; Erblassers; Kläger; Zuwendungen; Schenkung; Klägern; Grundstückgeschäft; Urteil; Betrag; Pflichtteilsberechnung; Verfahren; Pflichtteilsberechnungsmasse; Sinne; Berufungsverfahren; Herabsetzung; Quote; Ausgleichung; Klage |
ZH | LB200048 | Erbteilung | Berufung; Beklagten; Erblasserin; Erbteil; Zuwendung; Parteien; Klage; Berufungskläger; Liegenschaft; Urteil; Zuwendungen; Pflichtteil; Klägers; Berufungsbeklagte; Erbteilung; Gericht; Entschädigungsfolgen; Frist; Parzellen; Berechnungsmasse; Verfahren; Bezirksgericht; Winterthur; Rechtsbegehren; Ausgleichung; Eventualiter; Vergleich; Erbmasse |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | ZKBER.2022.29 | - | Trust; Erblasser; Apos; Recht; Beklagten; Vermögen; Erblassers; Vermögens; Berufung; Ausgleichung; Begünstigte; Trustvermögen; Vermögenswerte; Erben; Trusts; Beistatuten; Teilung; Zuwendung; Lebzeiten; Begünstigten; Erträge; Treuhänder; Urteil; Ableben; Solothurn |
SO | VSBES.2023.251 | - | Apos; Leistung; Vermögens; Liegenschaft; Verkehrswert; Ergänzungsleistung; Ergänzungsleistungen; Vermögensverzicht; Kaufpreis; Verkauf; Einsprache; Schuld; Recht; Solothurn; Anspruch; Person; Kanton; Bundesgericht; Versicherungsgericht; Einspracheentscheid; Kinder; Summe; Realwert; Gebäudeversicherungswert; Grundpfand; Kaufvertrag; Drittpfand; Urteil; Akten; ässt |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 1 (5A_404/2018) | Art. 527 Ziff. 1 ZGB; Herabsetzung; gemischte Schenkung; Beweis des Schenkungswillens. Die Herabsetzung einer gemischten Schenkung setzt insbesondere voraus, dass der Erblasser das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung zur Zeit des Vertragsabschlusses tatsächlich erkannt hat. Beweislast für den Schenkungswillen des Erblassers (E. 3 und 4). | Erblasser; Klägerinnen; Liegenschaft; Beklagten; Schenkung; Erblassers; Nutzniessung; Vertrag; Wohnrecht; Herabsetzung; Kantonsgericht; Urteil; Anrechnung; Parteien; Schenkungswille; Betrag; Zuwendung; Abtretungsvertrag; Verkehrswert; Leistung; Leistung; Recht; Hypothek; Missverhältnis; Vertragsabschlusses; Geschwister; Übernehmer; Vorkaufsrecht; Ausgleichung |
136 III 305 (5A_536/2009) | Herabsetzung bei Verfügungen unter Lebenden (Art. 522 Abs. 1 und Art. 527 ZGB). Hat der Erblasser einzelnen seiner Nachkommen Darlehen gewährt mit der ausdrücklichen Erklärung, diese seien nicht zu verzinsen, ist in dieser Unentgeltlichkeit keine der Herabsetzung unterliegende Zuwendung im Sinne von Art. 527 Abs. 1 ZGB zu erblicken (E. 3). | Erblasser; Darlehen; Erblasserin; Zuwendung; Herabsetzung; Vermögens; Betrag; Verfügung; Grundstück; Obergericht; Urteil; Sinne; Töchtern; Kantons; Zuwendungen; Pflichtteil; Verzicht; Zinse; Unentgeltlichkeit; Vertrag; Kantonsgericht; Erben; Zinsen; Entäusserung; Person; ücklich |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-5920/2015 | Enteignung | Schenkung; Bundes; Urteil; Grundstück; Recht; Unvorhersehbarkeit; Beschwerdegegner; Bundesverwaltungsgericht; Bundesgericht; Flughafen; Erben; Über; Entscheid; Verfahren; Erbvorbezug; Erbschaft; Vorinstanz; Zuwendung; Hinweis; Verfügung; Entschädigung; Voraussetzung; Schaden; Hinweisen; Beschenkte; Eigentümer; Grundstücks |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Geiser | Kommentar zum Zivilgesetzbuch II | 2011 |
Geiser, Eitel | Berner | 2004 |