Art. 626 CC de 2024
Art. 626 Chapitre III: Des rapports
1 Les héritiers légaux sont tenus l’un envers l’autre au rapport de toutes les libéralités entre vifs reçues titre d’avancement d’hoirie.
2 Sont assujettis au rapport, faute par le défunt d’avoir expressément disposé le contraire, les constitutions de dot, frais d’établissement, abandons de biens, remises de dettes et autres avantages semblables faits en faveur de descendants.
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Art. 626 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB210059 | Forderung | Pflichtteil; Erblasser; Grundstück; Berufung; Vorinstanz; Beklagten; Zuwendung; Pflichtteils; Recht; Pflichtteile; Erblassers; Kläger; Zuwendungen; Schenkung; Klägern; Grundstückgeschäft; Urteil; Betrag; Pflichtteilsberechnung; Verfahren; Pflichtteilsberechnungsmasse; Sinne; Berufungsverfahren; Herabsetzung; Quote; Ausgleichung; Klage |
ZH | LB200048 | Erbteilung | Berufung; Beklagten; Erblasserin; Erbteil; Zuwendung; Parteien; Klage; Berufungskläger; Liegenschaft; Urteil; Zuwendungen; Pflichtteil; Klägers; Berufungsbeklagte; Erbteilung; Gericht; Entschädigungsfolgen; Frist; Parzellen; Berechnungsmasse; Verfahren; Bezirksgericht; Winterthur; Rechtsbegehren; Ausgleichung; Eventualiter; Vergleich; Erbmasse |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | ZKBER.2022.29 | - | Trust; Erblasser; Apos; Recht; Beklagten; Vermögen; Erblassers; Vermögens; Berufung; Ausgleichung; Begünstigte; Trustvermögen; Vermögenswerte; Erben; Trusts; Beistatuten; Teilung; Zuwendung; Lebzeiten; Begünstigten; Erträge; Treuhänder; Urteil; Ableben; Solothurn |
SO | VSBES.2023.251 | - | Apos; Leistung; Vermögens; Liegenschaft; Verkehrswert; Ergänzungsleistung; Ergänzungsleistungen; Vermögensverzicht; Kaufpreis; Verkauf; Einsprache; Schuld; Recht; Solothurn; Anspruch; Person; Kanton; Bundesgericht; Versicherungsgericht; Einspracheentscheid; Kinder; Summe; Realwert; Gebäudeversicherungswert; Grundpfand; Kaufvertrag; Drittpfand; Urteil; Akten; ässt |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 1 (5A_404/2018) | Art. 527 Ziff. 1 ZGB; Herabsetzung; gemischte Schenkung; Beweis des Schenkungswillens. Die Herabsetzung einer gemischten Schenkung setzt insbesondere voraus, dass der Erblasser das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung zur Zeit des Vertragsabschlusses tatsächlich erkannt hat. Beweislast für den Schenkungswillen des Erblassers (E. 3 und 4). | Erblasser; Klägerinnen; Liegenschaft; Beklagten; Schenkung; Erblassers; Nutzniessung; Vertrag; Wohnrecht; Herabsetzung; Kantonsgericht; Urteil; Anrechnung; Parteien; Schenkungswille; Betrag; Zuwendung; Abtretungsvertrag; Verkehrswert; Leistung; Leistung; Recht; Hypothek; Missverhältnis; Vertragsabschlusses; Geschwister; Übernehmer; Vorkaufsrecht; Ausgleichung |
136 III 305 (5A_536/2009) | Herabsetzung bei Verfügungen unter Lebenden (Art. 522 Abs. 1 und Art. 527 ZGB). Hat der Erblasser einzelnen seiner Nachkommen Darlehen gewährt mit der ausdrücklichen Erklärung, diese seien nicht zu verzinsen, ist in dieser Unentgeltlichkeit keine der Herabsetzung unterliegende Zuwendung im Sinne von Art. 527 Abs. 1 ZGB zu erblicken (E. 3). | Erblasser; Darlehen; Erblasserin; Zuwendung; Herabsetzung; Vermögens; Betrag; Verfügung; Grundstück; Obergericht; Urteil; Sinne; Töchtern; Kantons; Zuwendungen; Pflichtteil; Verzicht; Zinse; Unentgeltlichkeit; Vertrag; Kantonsgericht; Erben; Zinsen; Entäusserung; Person; ücklich |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-5920/2015 | Enteignung | Schenkung; Bundes; Urteil; Grundstück; Recht; Unvorhersehbarkeit; Beschwerdegegner; Bundesverwaltungsgericht; Bundesgericht; Flughafen; Erben; Über; Entscheid; Verfahren; Erbvorbezug; Erbschaft; Vorinstanz; Zuwendung; Hinweis; Verfügung; Entschädigung; Voraussetzung; Schaden; Hinweisen; Beschenkte; Eigentümer; Grundstücks |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Geiser | Kommentar zum Zivilgesetzbuch II | 2011 |
Geiser, Eitel | Berner | 2004 |