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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 62 StPO vom 2024

Art. 62 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 62 Allgemeine Aufgaben

1 Die Verfahrensleitung trifft die Anordnungen, die eine gesetzmässige und geordnete Durchführung des Verfahrens gewährleisten.

2 Im Verfahren vor einem Kollegialgericht kommen ihr alle Befugnisse zu, die nicht dem Gericht vorbehalten sind.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 62 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230096Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.Beschuldigte; Asservat; Beschuldigten; Droge; Drogen; Betäubungsmittel; Kokain; Lande; Landes; Landesverweisung; Gramm; Recht; Vorinstanz; Sinne; BetmG; Staat; Verteidigung; Staatsanwalt; Lager; Freiheit; Staatsanwaltschaft; Freiheitsstrafe; Hinweis; Beweis; Handel; Gericht; Hinweise; Anklage
ZHSF210014AusstandsbegehrenGesuch; Gesuchsteller; Ausstand; Recht; Verfahren; Gesuchsgegner; Gesuchstellers; Verfahrens; Ausstandsbegehren; Eingabe; Vertreter; Befangenheit; Berufung; Bundesgericht; Frist; Person; Ausstandsgr; Verfahren; Vertretung; Rechtsanwalt; Präsidialverfügung; Bundesgerichts; Berufungsverhandlung; Anschein; Ausstandsgesuch; Umstände; Urteil; Privatkläger; ündet
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GLOG.2021.00053-Maske; Massnahme; Staat; Verfahren; Staats; Massnahmen; Covid-; Bundes; Verordnung; Verfahrens; Einvernahme; Masken; -Verordnung; Schutz; Staatsanwältin; Urteil; Bundesgerichts; Person; Anordnung; Ordnungsbusse; Gesundheit; Recht; Epidemie; Einvernahmetermins; Maskentragepflicht; Staatsanwaltschaft; ützt
BSDG.2018.40 (AG.2021.160)Befangenheitsantrag gegen den Strafgerichtspräsidenten (BGer 1B_240/2021 vom 08.02.2022)Vorsitz; Vorsitzende; Beweis; Gericht; Verfahren; Verteidiger; Ausstand; Verfahrens; Verhandlung; Verteidigende; Gericht; Staat; Verteidigenden; Hauptverhandlung; Verteidigung; Beweisanträge; Staatsanwalt; Vorfrage; Staatsanwaltschaft; Vorsitzenden; Vorfragen; Befangenheit; Eingabe; Gerichts; Beschuldigte; Verfahren; Verfahrensleiter; Aufwand; önne
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 IV 29 (1B_419/2015)Art. 226 Abs. 4 lit. c, Art. 227 Abs. 5, Art. 237 Abs. 1 StPO; Anordnung von Ersatzmassnahmen an Stelle der Untersuchungshaft. Das Zwangsmassnahmengericht kann keine Untersuchungshaft anordnen, wenn die Staatsanwaltschaft lediglich Ersatzmassnahmen beantragt hat (E. 3). Ersatzmassnahme; Ersatzmassnahmen; Staatsanwaltschaft; Zwangsmassnahmen; Untersuchungshaft; Zwangsmassnahmengericht; Anordnung; Verfahren; Prozessordnung; Begehren; Schweizerische; Verfahrens; Entscheid; Regel; Botschaft; Urteil; Regelung; Verfahren; Möglichkeit; Massnahmen; Person; Vorverfahren; Antrag; SCHMID; FORSTER; Kommentar; ändig
141 IV 178Art. 29 Abs. 1 BV und Art. 56 lit. f StPO; Anschein der Befangenheit des Staatsanwalts. Ausstandspflicht der beiden verfahrensleitenden Staatsanwälte wegen wiederholter und krasser Verfahrensfehler bejaht (E. 3). Recht; Staatsanwalt; Rechtsanwalt; Staatsanwalts; Verfahren; Einvernahme; Beschwerdegegner; Verteidiger; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Anschein; Ausstand; Befangenheit; Urteil; Verteidigung; Obergericht; Bundesgericht; Beschwerdeführer; Beschuldigte; Beschwerdeführers; Hinweis; Umstände; Untersuchungsrichter; Aussage; Verfahrensfehler; Verfahren; Hinweisen; Protokoll; Vorinstanz

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2024.21, BP.2024.15Beschuldigte; Richt; Beschuldigten; Untersuchung; Gericht; Untersuchungs; Gericht; Bundes; Untersuchungshaft; Über; Flucht; Ersatzmassnahme; Kammer; Recht; Verfahren; Ersatzmassnahmen; Person; Verfahren; Entlassung; Beschwerdekammer; Therapie; Fluchtgefahr; Bundesgericht; Urteil
RR.2022.123Beschwerde; Fragen; Verfahren; Verteidigung; Einvernahme; Verfahrens; Frist; Zeugen; Recht; Ergänzungsfragen; Fragenkatalog; Gericht; Beschwerdekammer; Beschwerden; Untersuchung; Bundesanwaltschaft; Staatsanwalt; Beschuldigte; Verfahrens; Verfügung; Einreichung; Staatsanwaltschaft; Vorverfahren; Tribunal; Daniel; Parteien; Verfahrenshandlung; Beschuldigten