SCC Art. 61 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 61 SCC from 2024

Art. 61 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 61 Measures for young adults

1 If the offender was under 25 years of age at the time of the offence and if he is suffering from a serious developmental disorder, the court may commit him to an institution for young adults if:

  • a. the offender'"s developmental disorder was a factor in the felony or misdemeanour that he committed; and
  • b. it is expected that the measure will reduce the risk of further offences being committed in which his developmental disorder is a factor.
  • 2 Institutions for young adults must be managed separately from other institutions and facilities under this Code.

    3 The offender should be taught the skills needed to live independently and without further offending. In particular, he should be encouraged to undergo basic and advanced vocational and professional training.

    4 The deprivation of liberty associated with the measure amounts to a maximum of four years. In the event of the recall to custody following release on parole, it may not exceed a maximum of six years. The measure must be revoked when the offender reaches the age of 30.

    5 If the offender was convicted of an offence committed before he was 18 years of age, the measure may be implemented in an institution for minors.


    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 61 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB220204Mehrfacher versuchter Mord etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Privatkläger; Anklageziffer; Gutachten; Privatklägerin; Sinne; Verteidigung; Vorinstanz; Recht; Berufung; Freiheitsstrafe; Urteil; Verschulden; Dossier; Kanton; Kantons; Massnahme; Verletzung; Verfahren; Verkehrsregeln; Privatgutachten; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Urteils; Verbindung; Geldstrafe; üglich
    ZHSF230010Verlängerung der SicherheitshaftAntrag; Antragsgegner; Massnahme; Sicherheitshaft; Flucht; Bundesgericht; Beschwerdeinstanz; Verteidigung; Bundesgerichts; Wiederholungs; Verfahren; Kantons; Kammer; Verlängerung; Staatsanwaltschaft; Entscheid; Urteil; Person; Wiederholungsgefahr; Fluchtgefahr; Obergericht; Winterthur; Anordnung; Massnahmen; Gutachten; Haftgr; Ausführungen
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB.2018.00095Widerruf der Niederlassungsbewilligung infolge Straffälligkeit: Aufgrund der allgemeinen Lage in Afghanistan ist näher abzuklären, ob der Beschwerdeführer auf ein tragfähiges soziales Netz in seinem Heimatland zurückgreifen kann.Gericht; Recht; Schweiz; Beschwerdeführers; Massnahme; Interesse; Urteil; Staat; Bezirk; Busse; Widerruf; Rechtsprechung; Delikte; Aufenthalt; Bezirksgericht; Freiheits; Afghanistan; Freiheitsstrafe; Aufenthalts; Verfügung; Niederlassungsbewilligung; Integration; Diebstahl; Kantons; Hinwil; Interessen; Flüchtling
    SOSTBER.2022.98-Beschuldigte; Geschädigte; Beschuldigten; Handlung; Handlungen; Ziffer; Geschädigten; Massnahme; Urteil; Täter; Recht; Freiheit; AnklS; Staat; Freiheitsstrafe; Störung; Versuch; Delikt; Bundesgericht; Nötigung; Beruf; Kinder; Kindern
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    150 IV 1 (6B_953/2023)
    Regeste
    Art. 61 StGB ; Massnahmen für junge Erwachsene, Untermassverbot. Das aus dem Verhältnismässigkeitsprinzip abgeleitete Untermassverbot, wonach Dauer und Eingriffsintensität der Massnahme im Verhältnis zur aufgeschobenen Strafe nicht zu geringfügig sein dürfen, ist in Zusammenhang mit Massnahmen für junge Erwachsene zu berücksichtigen (E. 2.3.1 und 2.4.2). Längere Freiheitsstrafen, bei denen die maximale Dauer der Massnahme nicht einmal zwei Dritteln der Strafzeit gleichkommt, sind nur ausnahmsweise zwecks stationärer Behandlung auszusetzen, wenn die Erfolgsaussichten besonders günstig sind bzw. ein Resozialisierungserfolg erwartet werden darf, der sich durch den Vollzug der Freiheitsstrafe mit ambulanter Behandlung von vornherein nicht erreichen lässt (E. 2.3.1).
    Massnahme; Erwachsene; Behandlung; Freiheitsstrafe; Urteil; Untermassverbot; Recht; Massnahmen; Arbeitserziehung; Dispositiv-Ziff; Vorinstanz; Erfolgsaussichten; Vollzug; Nötigung; Entscheid; Einweisung; Recht; Beschwerdeführers; Vollzug; Bundesgericht; Rechtsprechung; Zweidrittelgrenze; Arbeitserziehungsanstalt; Verhältnis; Zusammenhang; Resozialisierungserfolg
    147 IV 209 (6B_1456/2020)
    Regeste
    Art. 63 Abs. 4 StGB ; Anordnung einer ambulanten Behandlung von psychischen Störungen; Beginn der (Fünfjahres-)Frist. Wird eine ambulante Behandlung von psychischen Störungen erst nach deren rechtskräftigen Anordnung angetreten, beginnt die Fünfjahresfrist gemäss Art. 63 Abs. 4 Satz 1 StGB bzw. die richterlich festgesetzte Frist mit dem effektiven Behandlungsbeginn zu laufen. Hat die betroffene Person bereits "vorzeitig" - in Freiheit als Ersatzmassnahme oder während der Untersuchungs- oder Sicherheitshaft bzw. dem vorzeitigen Strafvollzug - mit einer ambulanten Behandlung begonnen, ist für den Fristenlauf grundsätzlich auf das Datum des in Rechtskraft erwachsenen Anordnungsentscheids abzustellen (E. 2.3 und 2.4).
    Behandlung; Massnahme; Störung; Störungen; Frist; Vollzug; Anordnung; Bundesgericht; Freiheit; Massnahmen; Ersatz; Ersatzmassnahme; Verlängerung; Sicherheitshaft; Recht; Untersuchungs; Urteil; Fünfjahresfrist; Person; Rechtskraft; Zusammenhang; Anordnungsentscheid; Datum; Anordnungsentscheids; Vollzug; Massnahmenvollzug; Hinweisen

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    E-2280/2018Asyl und WegweisungQuot;; Wegweisung; Beschwerdeführers; Gericht; Vorinstanz; Vollzug; Bundesverwaltungsgericht; Freiheit; Taliban; Schweiz; Sicherheit; Verfügung; Person; Freiheitsstrafe; Sachverhalt; Recht; Ghazni; Kabul; Flüchtlingseigenschaft; Verfolgung; Staat; Beweis; Akten; Gutachten
    E-1940/2014Aufhebung vorläufige Aufnahme (Asyl)äufige; Verfügung; Vorinstanz; Herkunft; Wegweisung; Recht; Beschwerdeführers; Aufhebung; Region; Akten; Voraussetzung; Erbil; Voraussetzungen; Ausländer; Vollzug; Kirkuk; Schweiz; Wegweisungsvollzug; Widerruf; Ergebnis; Entscheid; Quot;; Frist; Bundesverwaltungsgericht

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Borer, Trechsel, PiethPraxis StGB2018
    Schweizer, Borer, Trechsel, PiethPraxis, 3. Auflage 2018