Verkehrsregelnverordnung (VRV) Art. 59b
Zusammenfassung der Rechtsnorm VRV:
Die Verkehrsregelnverordnung (VRV) ist ein schweizerisches Gesetzbuch, das die Regeln und Vorschriften für den Strassenverkehr in der Schweiz festlegt, einschliesslich Verkehrszeichen, Vorfahrtsregeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Verhaltensregeln. Ihr Ziel ist es, die Sicherheit im Strassenverkehr zu gewährleisten, den Verkehrsfluss zu regulieren, Unfälle zu vermeiden und die Umwelt zu schützen. Die Einhaltung der VRV ist für alle Verkehrsteilnehmer verpflichtend und wird von den Behörden überwacht und durchgesetzt.
Art. 59b VRV vom 2025
Art. 59b (1) Wartungsfristen
Der Halter muss Fahrzeuge, die der Abgaswartung unterstehen, innerhalb der folgenden Fristen warten lassen: a. leichte Motorwagen mit Fremdzündungsmotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und mehr: 1. ohne Katalysator: alle 12 Monate,2. mit Katalysator: alle 24 Monate;b. Motorwagen mit Selbstzündungsmotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h: alle 24 Monate;c. Motorwagen mit Selbstzündungsmotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und weniger: alle 48 Monate.
(1) Eingefügt durch Ziff. I der V vom 30. Nov. 2012, in Kraft seit 1. Jan. 2013 ([AS 2012 7085]).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.