Verkehrsregelnverordnung (VRV) Art. 59a
Zusammenfassung der Rechtsnorm VRV:
Die Verkehrsregelnverordnung (VRV) ist ein schweizerisches Gesetzbuch, das die Regeln und Vorschriften für den Strassenverkehr in der Schweiz festlegt, einschliesslich Verkehrszeichen, Vorfahrtsregeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Verhaltensregeln. Ihr Ziel ist es, die Sicherheit im Strassenverkehr zu gewährleisten, den Verkehrsfluss zu regulieren, Unfälle zu vermeiden und die Umwelt zu schützen. Die Einhaltung der VRV ist für alle Verkehrsteilnehmer verpflichtend und wird von den Behörden überwacht und durchgesetzt.
Art. 59a VRV vom 2025
Art. 59a Abgasemissionen, Abgaswartung des Fahrzeugs (1) Pflicht zur Abgaswartung
1 Für in der Schweiz zugelassene Motorwagen gilt eine Pflicht zur Abgaswartung (Art. 35 VTS). Davon ausgenommen sind:a. Motorwagen mit einem anerkannten On-Board-Diagnosesystem (OBD-System);b. Motorwagen mit Fremdzündungsmotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h sowie schwere Motorwagen mit Fremdzündungsmotor; c. land- und forstwirtschaftliche Arbeitskarren;d. vor dem 1. Januar 1976 erstmals zugelassene Motorwagen;e. Fahrzeuge von Haltern, die diplomatische oder konsularische Vorrechte geniessen.
2 Ein OBD-System ist anerkannt bei folgenden Motorwagen:a. leichten Motorwagen mit Fremdzündungsmotor, die mindestens die Abgasvorschriften Euro 3 erfüllen;b. leichten Motorwagen mit Selbstzündungsmotor, die mindestens die Abgasvorschriften Euro 4 erfüllen;c. schweren Motorwagen, die mindestens die Abgasvorschriften Euro 4 erfüllen und nach dem 30. September 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden.
(1) Eingefügt durch Ziff. I der V vom 13. Nov. 1985 ([AS 1985 1841]). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 30. Nov. 2012, in Kraft seit 1. Jan. 2013 ([AS 2012 7085]).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.